Ärzte
Der Verband der Ersatzkassen regelt die Vergütung der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte durch den Abschluss von Gesamtverträgen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH). Die Ersatzkassen entrichten nach Maßgabe dieser Gesamtverträge an die KVSH mit befreiender Wirkung eine Gesamtvergütung für die gesamte vertragsärztliche Versorgung ihrer Mitglieder (einschließlich deren mitversicherten Familienangehörigen).
Bei der Gesamtvergütung wird unterschieden zwischen budgetierter und nicht-budgetierter Gesamtvergütung. Beides zusammen ergibt die Gesamtvergütung. Aus der budgetierten Gesamtvergütung werden grundsätzlich alle Leistungen aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vergütet. Alle nicht-budgetierten Leistungen werden zu festen Punktwerten bzw. festen Eurobeträgen vergütet. Dazu gehören alle Präventionsleistungen (wie z.B. die Krebsvorsorge, Mutterschaftsvorsorge, Schutzimpfungen oder die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder) sowie neue Leistungen (wie z.B. Magnet-Resonanz-Tomographie der weiblichen Brust, Leistungen zur künstlichen Befruchtung, MRT-Angiographie, Leistungen der Schmerztherapie, Leistungen der Polysomnographie, etc.).
Das Bundesministerium für Gesundheit ermittelt jedes Jahr die durchschnittliche Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen. Die vertragsärztliche Vergütung darf maximal um den Wert dieser Rate steigen. So wird verhindert, dass die Vergütung der Ärztinnen und Ärzte stärker steigt, als es die Einnahmen der Krankenkassen zulassen.
In den vergangenen Jahren sind die zwischen den Ersatzkassen und der KVSH vereinbarten Gesamtvergütungen stetig
angestiegen.

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