Krankenhausversorgung
Die Krankenhäuser
Von den 89 Krankenhäusern in Schleswig-Holstein befinden sich 22 in öffentlicher, 26 in freigemeinnütziger und 41
in privater Trägerschaft. Die Zahl der Krankenhausbetten ist seit 1995 von über 16.500 Betten bis 2000 auf 15.918
Betten und in 2004 auf 15.802 Betten zurückgegangen. Die tagesklinischen Plätze sind seit 2000 von 565 Plätze auf 689
Plätze in 2004 gestiegen. Zurückzuführen ist der Abbau auf den Rückgang von kleineren Krankenhäusern mit bis zu 100
Betten. Dafür hat die Anzahl der Fachabteilung in den Krankenhäusern zugenommen. Der Abbau der Betten im somatischen
Bereich wurde in Schleswig-Holstein im wesentlichen kompensiert durch die Dezentralisierung der Psychiatrie und dem
damit verbundenen Aufbau von psychiatrischen/psychosomatischen Betten, Abteilungen und Krankenhäusern.
Die Finanzierung
97 Prozent der Mittel für Krankenhäuser in Schleswig-Holstein werden als Fallpreise bzw. Pflegesätze (Benutzerkosten)
von den Krankenkassen finanziert. Die Benutzerkosten wurden bisher zum größten Teil über die Aufenthaltsdauer, d. h.
vereinbarte Pflegesätze als Abschlagszahlung auf ein vereinbartes Budget bezahlt. D. h. je länger ein Patient im
Krankenhaus blieb, desto mehr Geld bekam das Krankenhaus. Seit 2005 erfolgt die Abrechnung der Benutzerkosten für den
somatischen Bereich über Fallpauschalen (sog. DRG), deren Höhe sich nach Diagnose und Schweregrad richtet. Der
stufenweise Anpassungsprozess läuft bis 2008. Ab dem Jahr 2009 werden alle Leistungen der Krankenhäuser landesweit
einheitliche Fallpreise erhalten. D. h. für eine Blinddarmoperation bekommt ein kleines Krankenhaus die gleiche
Vergütung wie ein großes Krankenhaus. Die Psychiatrie und die Psychosomatik wird vorerst weiterhin über vereinbarte
Pflegesätze und der Aufenthaltsdauer abgerechnet.
Drei Prozent stellen das Land und die Kommunen für die Investitionskosten in Form von Einzel- und Pauschalförderung zur
Verfügung. Die Einzelförderungen - z. B. für Neubauten oder Sanierungsmaßnahmen - werden nach Antragsstellung vom
Sozialministerium bewilligt. Die grundsätzliche Entscheidung hierzu erfolgt im Kreis der Krankenhausplanung, unter
wesentlicher Beteiligung der Krankenkassenverbände. Die Pauschalförderungen werden jährlich nach einem abgestimmten
Schlüssel je Bett und je Fall an das Krankenhaus weitergegeben.
Die Zukunft
Die Krankenhauslandschaft befindet sich durch die neue Finanzierung auf Basis von Fallpreisen (DRG) im Umbruch. Die
Aufenthaltsdauer in den Krankenhäusern wird auch in Schleswig-Holstein aufgrund des neuen Anreizsystems deutlich
zurückgehen. Die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungserbringung durch die festen Pauschalen erheblich an
Bedeutung in den Krankenhäusern gewinnen. Hinzu kam ab 2005 eine intensivere Überprüfung und Abstimmung der
Leistungsstrukturen auch über den Wettbewerb mit benachbarten Krankenhäusern.
Leistungsstarke Krankenhäuser werden von dem neuen Wettbewerb profitieren, leistungsschwache Krankenhäuser müssen sich
umorientieren - z. B. fusionieren - oder insbesondere unter dem wirtschaftlichen Druck schließen.

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