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Krankenhausversorgung

 

Die Krankenhäuser

Von den 89 Krankenhäusern in Schleswig-Holstein befinden sich  22 in öffentlicher, 26 in freigemeinnütziger und 41 in privater Trägerschaft. Die Zahl der Krankenhausbetten ist seit 1995 von über 16.500 Betten bis 2000 auf 15.918 Betten und in 2004 auf 15.802 Betten zurückgegangen. Die tagesklinischen Plätze sind seit 2000 von 565 Plätze auf 689 Plätze in 2004 gestiegen. Zurückzuführen ist der Abbau auf den Rückgang von kleineren Krankenhäusern mit bis zu 100 Betten. Dafür hat die Anzahl der Fachabteilung in den Krankenhäusern zugenommen. Der Abbau der Betten im somatischen Bereich wurde in Schleswig-Holstein im wesentlichen kompensiert durch die Dezentralisierung der Psychiatrie und dem damit verbundenen Aufbau von psychiatrischen/psychosomatischen Betten, Abteilungen und Krankenhäusern.

Die Finanzierung

97 Prozent der Mittel für Krankenhäuser in Schleswig-Holstein werden als Fallpreise bzw. Pflegesätze (Benutzerkosten) von den Krankenkassen finanziert. Die Benutzerkosten wurden bisher zum größten Teil über die Aufenthaltsdauer, d. h. vereinbarte Pflegesätze als Abschlagszahlung auf ein vereinbartes Budget bezahlt. D. h. je länger ein Patient im Krankenhaus blieb, desto mehr Geld bekam das Krankenhaus. Seit 2005 erfolgt die Abrechnung der Benutzerkosten für den somatischen Bereich über Fallpauschalen (sog. DRG), deren Höhe sich nach Diagnose und Schweregrad richtet. Der stufenweise Anpassungsprozess läuft bis 2008. Ab dem Jahr 2009 werden alle Leistungen der Krankenhäuser landesweit einheitliche Fallpreise erhalten. D. h. für eine Blinddarmoperation bekommt ein kleines Krankenhaus die gleiche Vergütung wie ein großes Krankenhaus. Die Psychiatrie und die Psychosomatik wird vorerst weiterhin über vereinbarte Pflegesätze und der Aufenthaltsdauer abgerechnet.

Drei Prozent stellen das Land und die Kommunen für die Investitionskosten in Form von Einzel- und Pauschalförderung zur Verfügung. Die Einzelförderungen - z. B. für Neubauten oder Sanierungsmaßnahmen - werden nach Antragsstellung vom Sozialministerium bewilligt. Die grundsätzliche Entscheidung hierzu erfolgt im Kreis der Krankenhausplanung, unter wesentlicher Beteiligung der Krankenkassenverbände. Die Pauschalförderungen werden jährlich nach einem abgestimmten Schlüssel je Bett und je Fall an das Krankenhaus weitergegeben.

Die Zukunft

Die Krankenhauslandschaft befindet sich durch die neue Finanzierung auf Basis von Fallpreisen (DRG) im Umbruch. Die Aufenthaltsdauer in den Krankenhäusern wird auch in Schleswig-Holstein aufgrund des neuen Anreizsystems deutlich zurückgehen. Die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungserbringung durch die festen Pauschalen erheblich an Bedeutung in den Krankenhäusern gewinnen. Hinzu kam ab 2005 eine intensivere Überprüfung und Abstimmung der Leistungsstrukturen auch über den Wettbewerb mit benachbarten Krankenhäusern.

Leistungsstarke Krankenhäuser werden von dem neuen Wettbewerb profitieren, leistungsschwache Krankenhäuser müssen sich umorientieren - z. B. fusionieren - oder insbesondere unter dem wirtschaftlichen Druck schließen.


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