Rehabilitation
In Schleswig-Holstein stehen 51 stationäre Vorsorge- und Rehabilitationskliniken mit über 8.000 Vertragsbetten zur
Verfügung. Die meisten Einrichtungen halten Betten für die Indikation "Krankheiten der Atmungsorgane" gefolgt
von "orthopädischen Krankheiten" vor. Daneben stehen sieben orthopädische und eine kardiologische Einrichtung
für ambulante Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen zur Verfügung.
Die Vergütungen für alle o.g. Einrichtungen werden auf dem Verhandlungswege zwischen den Einrichtungen und den
Krankenkassenverbänden festgesetzt.
Seit dem 05. Juni 1997 besteht ein sog. "Aktionsplan Vorsorge- und Rehabilitationsstandort
Schleswig-Holstein". Im Rahmen des Aktionsplanes haben sich schleswig-holsteinische Institutionen und Verbände aus
dem Gesundheitswesen, insbesondere wegen einer tiefen Belegungskrise bei den vorhandenen Einrichtungen, die durch
Gesetzesänderungen, wie z.B. Verkürzung der Reha-Behandlungsdauer von vier auf drei Wochen, Verlängerung von
Wiederholungsintervallen bei Rehamaßnahmen von drei auf vier Jahre, verursacht waren, zusammen geschlossen, um den
Standort Schleswig-Holstein für Vorsorge und Rehabilitation durch unterschiedliche Maßnahmen zu unterstützen.

Welche Rolle spielt die Gesundheitspolitik in Schleswig-Holstein? Fragen an die Parteien vor der Landtagswahl
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Landesvertretung Schleswig-Holstein



