Integrierte Versorgung: Impulse für das Gesundheitswesen
Durch eine Änderung des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) wurden ab dem 1. Januar 2000 neue, innovative Versorgungsformen ermöglicht, die den Leistungskatalog der Ersatzkassen sinnvoll ergänzen: die so genannte Integrierte Versorgung.
Die Integrierte Versorgung steht dabei für ein einfaches und schlüssiges Konzept: Um der zunehmenden Zerkapselung und Zergliederung des deutschen Gesundheitswesens wirksam zu begegnen, „vernetzt“ und „integriert“ man alle an der Versorgung eines Patienten beteiligten Leistungssektoren. Hierzu zählt insbesondere die ambulante ärztliche Behandlung, Krankenhausbehandlung, Rehabilitation, Heil- und Hilfsmittelversorgung und Arzneimittelversorgung. Dadurch soll möglichst eine Behandlung „aus einem Guss“ erfolgen.
Diese sektorenübergreifende Patientenversorgung mit einem aufeinander abgestimmten und auf die Bedürfnisse einer bestimmten Patientengruppe zugeschnittenen Behandlungsprogramm gewährleistet eine durchgängige, effiziente Patientenbetreuung.
Der Aufbau und Ausbau integrierter Versorgungsformen ist somit eine Schlüsselinnovation für die zukunftsfähige Gestaltung des deutschen Gesundheitswesens, denn vor allem im Hinblick auf eine bessere Kooperation und Koordination zwischen den einzelnen an der Versorgung beteiligten Sektoren bietet das deutsche Gesundheitswesen noch immer beachtliche Wirtschaftlichkeitsreserven.
Hier erfahren Sie mehr... über Verträge der Thüringer Ersatzkassen zur Integrierten Versorgung.
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