Investitionen
Mit dem Krankenhausreformgesetz vom 17. März 2009 soll ein Systemwechsel bei der Finanzierung der Krankenhäuser erfolgen. Für Krankenhäuser, die in dem Krankenhausplan in Thüringen aufgenommen sind und über das DRG-System abrechnen, kann eine Investitionsförderung durch leistungsorientierte Investitionspauschalen ab dem 1.1.2012 erfolgen. Für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen sollen ab 2014 Investitionspauschalen abgerechnet werden können. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus – InEK hat im Auftrag der Selbstverwaltung ein Kalkulationsmodell zur Berechnung der Investitionsrelationen erarbeitet. Auf der Landesebene sind dazu Investitions-fallwerte zu ermitteln.
Die Thüringer Krankenhäuser könnten zukünftig die Summe aus der Multiplikation der Investitionsrelationen mit dem landesspezifischen Investitionsfallwert als Investitionsmittel erhalten. Wie hoch die Mittel wären, ist noch völlig offen.
Gegenwärtig erfolgt die Finanzierung der Krankenhäuser durch zwei Quellen. Während die Betriebskosten durch die Krankenversicherung bezahlt werden, finanzieren die Länder die Investitionskosten der Krankenhäuser (Duale Finanzierung).
Um wettbewerbsfähig zu bleiben, brauchen die Krankenhäuser Finanzsicherheit bei Ihren Investitionen
Eine besondere Art der Krankenhausfinanzierung wird seit vielen Jahren in Thüringen umgesetzt.
Für die Neuen Bundesländer wurde kurz nach dem Beitritt eine Sonderregelung mit dem Gesundheitsstrukturgesetz eingeführt.
Das so genannte Artikel 14 Programm wurde 1992 zur zügigen und nachhaltigen Verbesserung des Niveaus der stationären Versorgung der Bevölkerung in den Neuen Bundesländern aufgelegt. Der Bund sicherte ab 1995 jährlich einen Betrag in Höhe von 700 Mio. DM (ca. 380 Mio. EUR) zu. Den mindestens gleichen Betrag mussten die Länder aufbringen. Mit dem Gesetz zur Änderung des Gesundheitsstrukturgesetzes vom 11. Juli 2002 wurden die Beteilung des Bundes und der Länder geändert.
Die Thüringer Krankenkassen beteiligen sich bis 2014 an diesem Programm durch einen Investitionszuschlag (heute von 5,62 EUR) für jeden Berechnungstag oder bei der Abrechnung einer Fallpauschale – DRG für die entsprechenden Tage des Krankenhausaufenthaltes.
Die Thüringer Krankenkassen haben sich mit ca. 500 Millionen Euro an dem Investitionsprogramm für die Thüringer Krankenhäuser beteiligt.
Wie soll die Investitionsfinanzierung ab 2011 aus Sicht der Ersatzkassen in Thüringen aussehen.
Die Gewährleistung der erforderlichen Krankenhaus-Infrastruktur ist eine öffentliche Aufgabe und muss deshalb auch weiterhin im Rahmen der Dualen Finanzierung durch die Länderhaushalte aufgebracht werden. Die Ersatzkassen in Thüringen könnten sich alternativ auch eine Lösung über einen Investitionsfonds vorstellen, wenn der Fonds über Länder- bzw. Bundesmittel refinanziert wird.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Versorgung der Bevölkerung in Thüringen mit Hilfe von Steuern- und Beitraggeldern aus dem Artikel 14-Programm in überwiegend neuen und leistungsfähigen Krankenhäusern stattfinden kann.

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