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Krankenhausplanung


Mit der Krankenhausplanung soll die notwendige patientengerechte Versorgung der Bevölkerung in Thüringen mit leistungsfähigen und wirtschaftlichen Krankenhäusern gewährleistet werden.

Zur Verwirklichung dieser Ziele stellt das für das Krankenhauswesen zuständige Ministerium einen Krankenhausplan auf.

Zum 1. Januar 2011 trat der 6. Thüringer Krankenhausplan in Kraft.

Mit dem neuen Krankenhausplan erfolgt durch den Freistaat Thüringen wieder eine Bettenplanung für alle relevanten Krankenhausabteilungen.

Die akutstationäre Versorgung hat den Bedarf der Thüringer Bevölkerung in den Planungsregionen Ostthüringen, Südwestthüringen, Mittelthüringen und Nordthüringen sicherzustellen.

Dabei hat die Krankenhausplanung die demografische Entwicklung insbesondere in den Fachgebieten Geriatrie, Kinderheilkunde, Frauenheilkunde und Geburtshilfe vorrangig zu berücksichtigen.

Unabhängig von der Zahl der versorgungsnotwendigen Betten muss die Fachabteilung eines Krankenhauses leistungsfähig sein und eine zeitlich lückenlose Versorgung durch Fachärzte sicherstellen können.

Nach einer Auswertung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser in Thüringen können kleine Fachabteilungen mit einem Bettenbedarf von unter 16 Betten eine lückenlose Versorgung durch Fachärzte nicht durchgängig sicherstellen.

Die Krankenkassen haben bei der Aufstellung des 6. Thüringer Krankenhausplanes deshalb eine Konzentration der Versorgungsangebote auf dem Gebiet der Kinderheilkunde sowie der Gynäkologie und Geburtshilfe eingefordert.

Aus diesem Grund soll die Thematik der Bedarfsnotwendigkeit der kleinen Fachabteilungen nach der Veröffentlichung des 6. Thüringer Krankenhausplanes bis zum 31.12.2012 abschließend im Krankenhausplanungsausschuss beraten werden.

Die mit dem 5. Thüringer Krankenhausplan formulierten Zielsetzungen für bestimmte Leistungsangebote der Krankenhäuser Mindestvorgaben zur Strukturqualität verbindlich für die Krankenhäuser zu regeln, können mit dem 6. Thüringer Krankenhausplan noch nicht verwirklicht werden, da die dafür notwendige Novellierung des Thüringer Krankenhausgesetzes in der zurückliegenden Legislaturperiode nicht mehr abgeschlossen werden konnte. Die Novellierung des Thüringer Krankenhausgesetzes soll zeitnah erneut in ein Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden.

 

Die Thüringer Ersatzkassen werden sich an der Umsetzung des 6. Thüringer Krankenhausplan und der Novellierung des Thüringer Krankenhausgesetzes konstruktiv beteiligen.

 


Demografischer Wandel in Thüringen

 

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