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Qualitätssicherung in der akutstationären Versorgung

 

Seit dem 19. Oktober 2005 sind Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte im Internet zu veröffentlichen. Diese sollen der Information von Patientinnen und Patienten sowie den einweisenden Ärztinnen und Ärzten dienen.

Krankenkassen können Auswertungen vornehmen und Empfehlungen für ihre Versicherten aussprechen.

Ein aktueller Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erhöht die Anzahl der zu veröffentlichten Qualitätsindikatoren in den Krankenhausberichten deutlich.

Zukünftig werden aus 25 Leistungsbereichen bis zu 182 Indikatoren dargestellt. Die Qualität wird bundesweit verpflichtend über Qualitätsindikatoren sichtbar gemacht.

Die Krankenhäuser sind verpflichtet, die neuen Qualitätsberichte über das Jahr 2010 bis zum 31.1.2012 im Internet zu veröffentlichen.

Zu den neuen Indikatoren, die künftig im Internet veröffentlicht werden, gehören beispielsweise die Beweglichkeit nach Erstimplantation von Knie-Endoprothesen oder die Zahl der Patientinnen und Patienten, die nach einer solchen Operation erneut operiert werden musste.


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