Pflege-Weiterentwicklungsgesetz
Am 14. März 2008 hat der Deutsche Bundestag das "Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der
Pflegeversicherung" (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) beschlossen. Das Gesetz ist am 1. Juli 2008 in Kraft
getreten. Die Leistungen für Versicherte werden in folgenden Punkten neu geregelt bzw. angepasst:
- Pflegestützpunkte und Pflegeberatung
- Neue Wohnformen
- Erhöhung der Leistungsbeträge
- Leistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz
- Pflegezeit für berufstätige Angehörige
- Finanzierung

Demografischer Wandel in Thüringen
Weitere Themen:
- » Hohe Fehlerquote bei Abrechnungen im Krankenhaus
- » Manipulationen bei Abrechnungen - kein Kavaliersdelikt!
- » neuer Leiter in der vdek-Landesvertretung Thüringen
- » Ergebnisse der Qualitätsprüfungen von MDK und PKV 2011
Landesvertretung Thüringen



