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Pflege-Weiterentwicklungsgesetz


Am 14. März 2008 hat der Deutsche Bundestag das "Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung" (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) beschlossen. Das Gesetz ist am 1. Juli 2008 in Kraft getreten. Die Leistungen für Versicherte werden in folgenden Punkten neu geregelt bzw. angepasst:


    - Pflegestützpunkte und Pflegeberatung
     - Neue Wohnformen
     - Erhöhung der Leistungsbeträge
     - Leistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz
     - Pflegezeit für berufstätige Angehörige
     - Finanzierung




Demografischer Wandel in Thüringen

 

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