Qualitätssicherung
Ein effizientes und qualitätsorientiertes Handeln der Leistungserbringer und der Krankenkassen im Bereich der Rehabilitation ist ein besonderes Anliegen des Verbandes der Ersatzkassen. Dieser Verantwortung haben sich die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung mit den für die Wahrnehmung der Interessen der stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen maßgeblichen Spitzenorganisationen angenommen und zum 1. April 2004 eine gemeinsame Vereinbarung zur Qualitätssicherung geschlossen. Die Teilnahme am Qualitätssicherungsverfahren ist für GKV-hauptbelegte Einrichtungen verbindlich.
Weitere Informationen können sie dem gemeinsamen Internetauftritt der gesetzlichen Krankenversicherung zum Qualitätssicherungsverfahren unter www.qs-reha.de entnehmen.

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