Pflegeversicherung
Zahlen und Fakten
In Thüringen gibt es derzeit (Stand zum 1. Januar 2011) 414 Ambulante Pflegedienste, 351 Anbieter für niederschwellige Betreuungsangebote, 85 Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, 386 vollstationäre Einrichtungen und 13 Solitäreinrichtungen. In 269 vollstationären Pflegeeinrichtungen wird so genannte eingestreute Kurzzeitpflege angeboten.
Leistungsangebote in der Pflege
Die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen bieten ein umfangreiches Angebot an Dienstleistungen rund um die Pflege an. Alle haben einen Vertrag mit den Pflegekassen in Thüringen geschlossen. Voraussetzungen für den Vertragsabschluss ist der Nachweis bestimmter Voraussetzungen, die insbesondere der Qualitätssicherung dienen.
Bei den Geschäftsstellen der Ersatzkassen, also Ihren Kundenbetreuern vor Ort, können Sie sich über die einzelnen Pflegeeinrichtungen und deren Leistungsangebot näher informieren. Dies gilt auch für allgemeine Beratungen im Zusammenhang mit der Pflegeversicherung, z.B. über die Anerkennung einer Pflegestufe und welche Leistungen in diesem Fall von Ihnen als Versicherte(r) beansprucht werden können.
Qualitätssicherung
Die Thüringer Landesverbände der Pflegekassen haben in einem Katalog die Mindestanforderungen an die Pflegequalität in Pflegeeinrichtungen formuliert. Neutrale Prüfunternehmen können auf dieser Grundlage Zertifizierungen durchführen. Erfüllt eine Pflegeeinrichtung die Qualitätskriterien, wird ein Prüfsiegel vergeben, das die Pflegeeinrichtung über drei Jahre führen darf. Danach wird ein erneuter Nachweis zur Einhaltung der Anforderungen geführt.
Als neutrale Zertifizierungsunternehmen führen derzeit LGA InterCert Nürnberg, TÜV Thüringen und DQS Frankfurt/Main Zertifizierungen durch. Zwischenzeitlich führen 25 stationäre/teilstationäre und 34 ambulante Einrichtungen (Stand: Februar 2008) ein solches Zertifikat.
Pflegereform
Am 14. März 2008 hat der Deutsche Bundestag das "Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung" (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) beschlossen. Das Gesetz ist zum 1. Juli 2008 in Kraft getreten.
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