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Heilmittel

Jeder Leistungserbringer im Heilmittelbereich bedarf einer Zulassung nach § 124 SGB V. Die Voraussetzungen hierzu sind in den Zulassungsempfehlungen des GKV-Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen einheitlich geregelt.  

Für die Erteilung der Zulassung ist die vdek-Landesvertretung zuständig.

Ab dem 1.1.2010 haben der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (gesetzlich handelnd für die landwirtschaftlichen Krankenkassen) und der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) vereinbart, ein gemeinsames Zulassungsverfahren durchzuführen.

Zulassungen sind schriftlich bei der

vdek-Landesvertretung Thüringen
Lucas-Cranach-Platz 2
99099 Erfurt

zu beantragen.

Auch Zulassungsänderungen sind unbedingt schriftlich anzuzeigen.

Informationen, Rahmenverträge und Antragsformulare für den Bereich Heilmittel entnehmen Sie bitte unserer Verbandsseite.


Ihre Ansprechpartnerin für Heilmittel und Hilfsmittel:

Heike Prokopp
Telefon: 0361-4425221, Fax: 0361-4425228
E-Mail: Heike.Prokopp@vdek.com


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