Prävention
Um den allgemeinen Gesundheitszustand der Versicherten zu verbessern und einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen zu leisten, erbringen die Ersatzkassen Leistungen zur Primärprävention.
Die Leistungen sind ausschließlich unter Berücksichtigung der vom GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen herausgegebenen Handlungsfeldern und Kriterien für Leistungen nach § 20 SGB V zu erbringen. Die Zugangsvoraussetzungen wurden durch die Krankenkassen in einem gemeinsamen Leitfaden definiert.
Die Prävention gliedert sich in vier Handlungsfelder:
- Bewegung
- Ernährung
- Stressbewältigung
- Sucht.
Von Anbietern der Primärpräventionskurse wird ein Antrag auf Förderung der entsprechenden Präventionsmaßnahme ausgefüllt und mit Kopien der entsprechenden Grundqualifikationsnachweise und ggf. Zusatzqualifikationsnachweise an die einzelnen Ersatzkassen eingereicht. Abschließend erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung.
Für die Angebote der Volkshochschulen wurde eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung primärpräventiver Maßnahmen nach § 20 Abs. 1 SGB V zwischen dem vdek und dem Deutschen Volkshochschulverband abgeschlossen, welche in Thüringen in enger Zusammenarbeit von den Ersatzkassen mit dem Thüringer Volkshochschulverband umgesetzt wird. Anbieter, die in diesem Rahmen tätig werden möchten, sollten sich an ihre regionale Volkshochschule wenden.
Häufig gestellte Fragen:
Wie funktioniert das mit der Kostenerstattung?
Bei Vorlage der Kursteilnahmebescheinigung erhalten die Teilnehmer einen Zuschuss von ihrer Krankenkasse. Dieser beträgt in der Regel 80 % der Kurskosten, maximal 75,00 EUR. Eine regelmäßige Teilnahme (mindestens 80 % der Termine) setzen die Krankenkassen dabei voraus. Bei Teilnehmern, die aufgrund eines geringen Einkommens von Zuzahlungen befreit sind, werden in der Regel 90 % der Kursgebühren, bis ebenfalls 75,00 EUR, bezuschusst.
Der Kursteilnehmer bezahlt direkt beim Kursleiter die anfallende Gebühr des Kurses und erhält im Anschluss bei Vorlage der Teilnahmebescheinigung und Quittung bei seiner Ersatzkasse den vereinbarten Zuschuss.
Wer sollte an den von Ihnen angebotenen Kursen teilnehmen?
Zielgruppe der Kursmaßnahmen sind (noch) Gesunde. Für Kursteilnehmer, die bereits manifestierte Erkrankungen aufweisen oder vom Arzt im Rahmen einer Therapie in den Kurs oder die Beratung vermittelt wurden, ist ein Primärpräventionsangebot grundsätzlich nicht vorgesehen. Die Ersatzkassen beraten diese Teilnehmer gern über Möglichkeiten der Patientenschulung oder Rehabilitation.
Welche Kursinhalte und welche Struktur sollte ein Präventionskurs haben?
Wir gehen davon aus, dass zu einem erfolgreichen Kurs die Vermittlung von Theorie und Praxis gehören. Für alle Kursarten gilt, dass unsere Versicherten die relevanten gesundheitsfördernden Aspekte theoretisch kennen lernen sollen. Zusätzlich sollen die Inhalte soweit als möglich praktisch eingeübt werden. Damit wollen wir die Übertragbarkeit in den Alltag gewährleisten.
Bei einem Kurs muss es sich um ein geschlossenes Angebot handeln, d. h. die Teilnehmer sind während des Kurses immer die Gleichen. Die Dauer des Kurses umfasst in der Regel 8 – 12 mal, 1 bis 1,5 Stunden. Die Bezuschussung für ein Dauerangebot ist leider nicht möglich.
Kann ein Aufbau- und Wiederholungs-Kurs angeboten werden?
Grundsätzlich bezuschussen die Ersatzkassen nur Grundkurse. Sollte durch den Einführungskurs Interesse bei Versicherten für dieses Thema geweckt worden sein, so fällt die weitere Teilnahme in die Eigenverantwortung der Versicherten.
Ist aus persönlichen Gründen des Versicherten eine Wiederholung des Grundkurses oder der Beratung notwendig, so ist dies nach Ablauf von 12 Monaten möglich.

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