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SAPV

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung gem. § 37b SGB V (SAPV)
Gemeinsamer Mustervertrag der Krankenkassenverbände in Thüringen

Etwa zehn Prozent aller sterbenden Menschen benötigen eine besonders aufwändige hoch spezialisierte Versorgung, um bis zu ihrem Lebensende im gewohnten häuslichen Umfeld verbleiben zu können. Sie haben Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Diese Leistung wird interdisziplinär durch ein multiprofessionelles Team aus speziell weitergebildeten Ärzten und Pflegekräften erbracht, die mit weiteren Kooperationspartnern (u. a. Hausärzte, Psychologen Apotheken, Sanitätshäuser, ambulante Hospizdienste) die Versorgung in 24-Stunden-Rufbereitschaft an sieben Tagen in der Woche in der vertrauten Umgebung des Betroffenen sicher stellen. Die Thüringer Krankenkassen und ihre Verbände haben in gemeinsam einen Mustervertrag entwickelt, damit die betroffenen Versicherten diese gesetzliche Leistung auch erhalten können.
Voraussetzung für einen Vertragsabschluss mit Leistungsanbietern ist die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen. Die Thüringer Krankenkassen und ihre Verbände haben sich auf den Abschluss kassenartenübergreifend abgestimmter Verträge geeinigt. Die Anforderungen an den Vertragsabschluss basieren auf der SAPV-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Dezember 2007 und den Gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenversicherung vom 23. Juni 2008.

Downloads

G-BA-Richtlinie

Gemeinsame Empfehlungen

Muster-Vertrag Thüringen

Anträge auf Abschluss eines SAPV-Vertrages sollen mit einem Konzept (§ 8 Mustervertrag) untersetzt sein. Zum Nachweis der personellen, sächlichen und sonstigen Voraussetzungen zum Vertragsabschluss soll der Strukturerhebungsbogen genutzt werden


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Strukturerhebungsbogen

Ansprechpartnerin: Frau Hohlfeld, Telefon: 03 61/4 42 52 32


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