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Vorsorge und Reha


Stationäre Rehabilitation


Zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehört auch die bedarfsgerechte, leistungsfähige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten mit stationären und ambulanten medizinischen Maßnahmen zur Rehabilitation, Anschlussrehabilitation nach einem Krankenhausaufenthalt, und notwendiger Maßnahmen zur Vorsorge.

Auf der Grundlage des § 111 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) schließt die vdek-Landesvertretung mit den anderen Landesverbänden der Krankenkassen in Thüringen gemeinsam und einheitlich Versorgungsverträge mit Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen ab.

Mit dem Versorgungsvertrag wird die Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung für die Dauer des Vertrages zur Versorgung der Versicherten mit stationären medizinischen Leistungen zur Vorsorge nach § 23 Abs. 4 SGB V oder Rehabilitation nach § 40 SGB V zugelassen.

Thüringen verfügt zum 1. Januar 2012 über 32 vollstationäre Rehabilitationseinrichtungen und vier Einrichtungen zur medizinischen Vorsorge für Mütter und Väter nach § 24 SGB V.

Ambulante Rehabilitation

Zur wohnortnahen Sicherstellung von Rehabilitationsleistungen erfolgt auch eine Einbindung ambulanter Rehabilitationseinrichtungen. Wohnortnahe Rehabilitationsmöglichkeiten erleichtern die Integration des Rehabilitanden in das gewohnte berufliche und soziale Umfeld und fördern durch die Einbeziehung der Lebenswirklichkeit in die rehabilitativen Bemühungen eine Aktivierung des Selbsthilfepotentials.

In Thüringen sind zum 1. Januar 2012 zehn ambulante Rehabilitationseinrichtungen zur Versorgung von Versicherten mit muskuloskeletalen (orthopädischen) Erkrankungen und koronaren Herz-Kreislauferkrankungen vertraglich gebunden.

Qualitätssicherung


Ein effizientes und qualitätsorientiertes Handeln der Leistungserbringer und der Krankenkassen im Bereich der Rehabilitation ist ein besonderes Anliegen der Verbände der Ersatzkassen. Dieser Verantwortung haben sich die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung mit den für die Wahrnehmung der Interessen der stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen maßgeblichen Spitzenorganisationen angenommen und zum 1. April 2004 eine gemeinsame Vereinbarung zur Qualitätssicherung geschlossen. Die Teilnahme am Qualitätssicherungsverfahren ist für GKV-hauptbelegte Einrichtungen verbindlich.

Weitere Informationen können sie dem gemeinsamen Internetauftritt der gesetzlichen Krankenversicherung zum Qualitätssicherungsverfahren unter www.qs-reha.de entnehmen.


Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

Auf der Grundlage des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe - wirkt die vdek-Landesvertretung Thüringen als Schnittstelle für ihre Mitgliedskassen zu allen Rehabilitationsträgern. Die Thüringer Ersatzkassen unterhalten sechs so genannte "Gemeinsame Servicestellen", in denen Betroffene eine umfassende und qualifizierte Unterstützung und Beratung zu Rehabilitations- und Teilhabefragen erhalten, um einen zügigen und nahtlosen Rehabilitationsverlauf sicherzustellen.


Demografischer Wandel in Thüringen

 

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