Bildungsmaßnahmen

Berufliche Bildungsmaßnahmen sowie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben am 13. November 2007 eine überarbeitete Verlautbarung zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von beruflichen Bildungsmaßnahmen sowie von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben herausgegeben, nach der vom 1. Januar 2008 verfahren werden soll.

Hervorzuheben ist, dass die Bundesagentur für Arbeit ihre Rechtsauffassung zur Versicherungspflicht bei Teilnahme an Maßnahmen, die von der Bundesagentur für Arbeit mit Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung oder mit Übergangsgeld gefördert werden, geändert hat: Erhalten die Teilnehmer kein Arbeitsentgelt, so entfällt die Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung nicht dadurch, dass von der Bundesagentur für Arbeit Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung oder Übergangsgeld gewährt wird. Dies bedeutet jedoch nicht, dass bereits die Gewährung von Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung oder Übergangsgeld Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung begründet. Die Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung hängt vielmehr davon ab, ob eine Beschäftigung zur Berufsausbildung oder eine Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrags nach dem Berufsausbildungsgesetz vorliegt.

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Verlautbarung "Versicherungsrechtliche Beurteilung von beruflichen Bildungsmaßnahmen sowie von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" (PDF)