Kurzfristige Beschäftigung
Kurzfristige Beschäftigung
hier: kurzfristige Beschäftigung über den Jahreswechsel
Über die Angabe des Beginn-Datums bei jahresübergreifenden Meldungen für kurzfristig Beschäftigte gibt es unterschiedliche Auffassungen, die durch gemeinsame Festlegung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung vereinheitlicht werden sollen.
Die Besprechungsteilnehmer legen fest, dass bei Abmeldungen für kurzfristig Beschäftigte mit einem Beschäftigungszeitraum über den Jahreswechsel hinaus als Beginn der Beschäftigung der 1.1. und das Jahr des Endes der kurzfristigen Beschäftigung anzugeben sind.
Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 31.5.1999.

Ausgabe 01./02.2012
mit dem Titelthema:
"Demenz"
Positionen
- » vdek-Positionen zu Patientenrechten
- » Stellungnahme zum GKV-Versorgungs-strukturgesetz
- » vdek-Resolution zum demografischen Wandel




