Kurzfristige Beschäftigung

Kurzfristige Beschäftigung

hier: kurzfristige Beschäftigung über den Jahreswechsel

Über die Angabe des Beginn-Datums bei jahresübergreifenden Meldungen für kurzfristig Beschäftigte gibt es unterschiedliche Auffassungen, die durch gemeinsame Festlegung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung vereinheitlicht werden sollen.

Die Besprechungsteilnehmer legen fest, dass bei Abmeldungen für kurzfristig Beschäftigte mit einem Beschäftigungszeitraum über den Jahreswechsel hinaus als Beginn der Beschäftigung der 1.1. und das Jahr des Endes der kurzfristigen Beschäftigung anzugeben sind.


Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 31.5.1999.