Knappschaft

Öffnung der knappschaftlichen Krankenversicherung zum 1.4.2007

Festlegung der erforderlichen Änderungen im maschinellen DEÜV-Meldeverfahren

Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG) sieht vor, die bislang normierte gesetzliche Krankenkassenzuständigkeit der Knappschaft zum 1.4.2007 dahingehend zu ändern, dass auch im Verhältnis zur Knappschaft die allgemeinen Wahlrechte gelten. Diese Änderung hat Auswirkungen auf das maschinelle Meldeverfahren.

Meldungen für Beschäftigte knappschaftlicher Betriebe, die eine andere Kassenart gewählt haben, sind wie bisher mit dem Datenbaustein Knappschaft/See-Krankenkasse (DBKS) zu melden, wobei die Meldung der Datenannahmestelle der Krankenkasse zu übermitteln ist, die der Versicherte gewählt hat. Dabei wird durch die Datenannahmestellen sichergestellt, dass  die Meldung inklusive dem Datenbaustein DBKS an die Krankenkasse weitergeleitet wird. Diese leitet die vollständige Meldung nach dem Bestandsabgleich über die Datenannahmestelle an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) weiter. Der Datenbaustein DBKS ist nicht in den Mitgliederbestand der nichtknappschaftlichen Krankenkasse aufzunehmen. Die DSRV stellt sicher, dass die Daten an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See durchgereicht werden.

Durch diese Verfahrensweise ist gewährleistet, dass die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See die entsprechenden rentenrechtlichen Informationen ohne Mehrbelastung von Arbeitgebern und Software-Erstellern erhält.

Der Tatsache, dass bei Meldungen von knappschaftlichen Betrieben das Datenfeld "Tätigkeitsschlüssel" im Datenbaustein Meldesachverhalt (DBME) die Grundstellung (Leerstellen) enthalten darf, wird durch eine entsprechende Programmänderung des gemeinsamen Kernprüfprogramms Rechnung getragen.

Die Anpassung des gemeinsamen Kernprüfprogramms erfolgt zum Auslieferungstermin 1.4.2007. Über eventuelle weitergehende Prüfungen im Kernprüfprogramm wird in der nächsten Besprechung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 9./10.5.2007 beraten.

Anmerkung

Über die Auswirkungen auf das Beitragsnachweis- und Beitragsweiterleitungsverfahren werden die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung in der Besprechung über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 23./24.4.2007 beraten.


Besprechung der Spitzenverbände der Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 13./14.2.2007