DSME
Versorgung des Zeitstempels im Feld "Datum-Erstellung" des Datensatzes DSME
In der Anlage 9 des gemeinsamen Rundschreibens "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung" wird unter den Fehlernummern DSMEa30 (neu = DSMEv30 und DSAEa30 (neu = DSAEv30) die anwenderspezifische Prüfung des Zeitstempels (Datum der Erstellung) beschrieben. Die letzten sechs Stellen des Erstellungsdatums sind mit Millisekunden beschrieben. Millisekunden sind jedoch lediglich dreistellig darzustellen. Bei der sechsstelligen Darstellung handelt es sich um Mikrosekunden. Dieser Sachverhalt und die Tatsache, dass nicht alle Systeme im Maschinen-Datum (IPL) Milli- bzw. Mikrosekunden liefern, teilweise nur bis hundertstel Sekunden, hat zu Anfragen von Anwendern geführt.
Die Beschreibung in der Anlage 9 des gemeinsamen Rundschreibens "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung" wird aktualisiert. Dabei wird auch darauf hingewiesen, dass das Datum ab den letzten sechs Stellen mit Nullen zu versorgen ist, wenn vom System für diese Stellen kein Maschinen-Datum (IPL-Datum) ausgegeben wird.
Besprechung der Spitzenverbände der Krankenkassen, des VDR, der BfA und der BA zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 23./24.10.2001

Ausgabe 01./02.2012
mit dem Titelthema:
"Demenz"
Positionen
- » vdek-Positionen zu Patientenrechten
- » Stellungnahme zum GKV-Versorgungs-strukturgesetz
- » vdek-Resolution zum demografischen Wandel




