Abmeldungen bei unbezahltem Urlaub

Behinderte - Abmeldungen bei unbezahltem Urlaub von länger als 1 Monat

Für einen Behinderten (Personengruppenschlüssel 107) hat bei einem unbezahlten Urlaub von länger als einem Monat eine Abmeldung mit Abgabegrund 34 (Abmeldung wegen Ende einer Beschäftigung nach einer Unterbrechung von länger als einem Monat) zu erfolgen. Die Anlage 3 des gemeinsamen Rundschreibens "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung" sieht diese Fallgestaltung zurzeit jedoch nicht vor.


Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 15./16.2.2000.