Dateinummernfolge

Prüfung der Dateinummernfolge ab 1.1.2006

Durch die bis zum 31.12.2005 im DEÜV-Meldeverfahren noch möglichen Verfahren der Datenübermittlung mittels unterschiedlichster Datenträger, wie Magnetband, Magnetbandkassette, Diskette, CD-ROM usw. ist es zur Einhaltung einer korrekten Verarbeitungsreihenfolge erforderlich, dass der Vorlaufsatz auf den Datenträgern von den Anwendern mit einer aufsteigenden Dateinummer versorgt wird. Somit ist gewährleistet, dass die Datenannahmestelle die Verarbeitung und Weiterleitung der Daten in der korrekten Reihenfolge (z. B. Abmeldung nach Anmeldung, erneute Anmeldung nach Stornierung usw.) durchführt. Die Prüfung der aufsteigenden Reihenfolge der Dateinummern je Datenlieferung des Anwenders erfolgt durch die Datenannahmestellen mittels anwenderspezifischer Software. Bei einer Unterbrechung der korrekten Reihenfolge, z. B. Dateinummer fehlt oder es handelt sich um eine Folgedatei mit kleinerer Dateinummer als die bereits übermittelte, wird der Datenträger mit entsprechender Fehlernummer abgewiesen.

Bei der inzwischen verstärkten Nutzung des automatisierten Meldeverfahrens wird in der Praxis ein Anstieg der falschen Versorgung der Dateinummer festgestellt. Insbesondere kommt dies dann vor, wenn ein Anwender für Betriebsteile die Lohn- und Gehaltsabrechnung mit unterschiedlichen Lohn- und Gehaltsprogrammen durchführt. Die Fehler in den Dateinummern führen bei den Datenannahmestellen zu einem nicht mehr zu vertretenden Mehraufwand. Aus diesem Gund und im Hinblick auf die vom 1.1.2006 an ausschließlich einzusetzende maschinelle Datenübertragung mittels zugelassener Entgeltabrechnungsprogramme oder zugelassener maschineller Ausfüllhilfen, durch die in der Regel die Übermittlung der Meldungen in korrekter Reihenfolge gewährleistet ist, haben sich einige Krankenkassen dafür ausgesprochen, vom 1.1.2006 an auf eine Prüfung der aufsteigenden Dateinummern zu verzichten.

Von den Besprechungsteilnehmern wird der Vorschlag unter Abwägung aller Vor- und Nachteile eingehend diskutiert. Im Ergebnis sind sich die Besprechungsteilnehmer darüber einig, dass im Hinblick auf eine Vermeidung falscher Verarbeitungsreihenfolgen, deren Ursache nicht nur an einer fehlerhaften Datenübermittlung durch die Arbeitgeber, sondern auch an Verarbeitungsfehlern bei den Krankenkassen liegen kann, weiterhin an einer anwenderspezifischen Prüfung hinsichtlich einer lückenlos aufsteigenden Dateifolgenummer festgehalten wird.


Besprechung der Spitzenverbände der Krankenkassen, des VDR, der BfA und der BA zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 11./12.5.2005