Altersvollrentner

Beschäftigte Altersvollrentner - Unterbrechungsmeldung bei Verletztengeldbezug

Sofern ein Arbeitnehmer, der eine Vollrente wegen Alters bezieht (Personengruppenschlüssel 119), einen Arbeitsunfall erleidet und für mindestens einen Kalendermonat Verletztengeld erhält, hat der Arbeitgeber eine Unterbrechungsmeldung mit Abgabegrund 51 zu erstatten. In der Anlage 3 zum gemeinsamen Rundschreiben "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung" ist zurzeit eine solche Meldung jedoch nicht zugelassen.


Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 15./16.2.2000.