Praktikanten

Praktikanten mit Arbeitsentgelt

hier: Erweiterung um den Beitragsgruppenschlüssel 3 zur Krankenversicherung

Für beschäftigte Praktikanten (Personengruppenschlüssel 105) mit Arbeitsentgelt sind im Datenbaustein Meldesachverhalt (DBME) die Angaben zu den Beitragsgruppenschlüsseln 0, 1 und 2 zur Krankenversicherung zulässig. Durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) entfällt der Beitragsgruppenschlüssel 2 (erhöhter Beitrag zur Krankenversicherung) für Meldezeiten ab 01.01.2009 (vergleiche Anlage 1 des gemeinsamen Rundschreibens „Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung“).

In der Praxis erhalten die Datenannahmestellen der Krankenkassen immer mehr Anmeldungen mit dem Personengruppenschlüssel 105 und dem Beitragsgruppenschlüssel 3 (ermäßigter Beitrag zur Krankenversicherung), der laut Anlage 16 des gemeinsamen Rundschreibens „Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung“ vom gemeinsamen Kernprüfprogramm abgewiesen wird. Es handelt sich dabei um Praktikanten mit einem im Voraus auf einen kürzeren Zeitraum als zehn Wochen befristeten Beschäftigungsverhältnis gegen Arbeitsentgelt ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung und daher auch ohne Anspruch auf Krankengeld (§ 44 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V). Der Beitragsgruppenschlüssel 3 zur Krankenversicherung ist deshalb berechtigt.

Die Besprechungsteilnehmer beschließen, die Anlage 16 des gemeinsamen Rundschreibens „Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung“ um den Beitragsgruppenschlüssel 3 zur Krankenversicherung zu erweitern. Die Änderungen zur Anlage 16 werden mit der Auslieferung des gemeinsamen Kernprüfprogramms zum 1.12.2009 berücksichtigt.

Die geänderte Anlage 16 des gemeinsamen Rundschreibens „Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung“ wird der Niederschrift als Anlage 3 zu Punkt 11 beigefügt.


Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 18./19.5.2009