Annahme und Weiterleitung

Einstellung der kassenartenübergreifenden Annahme und Weiterleitung von DEÜV-Daten

Anlässlich der Besprechung der Spitzenverbände der Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 25./26.11.2008 haben die Besprechungsteilnehmer beschlossen, die kassenartenübergreifende Annahme und Weiterleitung von DEÜV-Daten einzustellen. Damit Meldungen, die vor dem 1.7.2009 erstattet wurden und sich nach dem 30.6.2009 noch auf dem Meldeweg befinden, nicht wegen unzuständiger Datenannahmestelle abgewiesen werden, ist durch anwenderspezifische Prüfungen sicherzustellen, dass für eine noch festzulegende Übergangsfrist nach dem 30.6.2009 durch die Datenannahmestellen kassenfremde Meldungen noch angenommen und weitergeleitet werden.


Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 18./19.5.2009