Geburtsort

DEÜV-Anmeldung - Zulassung des Geburtsortes "Ohne"

Die Angabe des Geburtsortes "Ohne" kann im DEÜV-Meldeverfahren in Großschreibung, Kleinschreibung und Groß- und Kleinschreibung angegeben werden.

Der Ort "Ohne" befindet sich im Kreis der Grafschaft Bentheim. Das derzeitige gemeinsame Kernprüfprogramm weist die Angabe "Ohne" für den Geburtsort als fehlerhaft ab, da diese Bezeichnung missbräuchlich benutzt wird, wenn der tatsächliche Geburtsort bei der Anmeldung/Vergabe der Versicherungsnummer nicht ermittelt wird bzw. nicht ermittelt werden kann (Fehlernummer DBGB140). Schon bei der Umsetzung der DEVO und DÜVO war eine entsprechende Fehlerprüfung eingeführt worden, um eine Umgehung der richtigen Geburtsangaben auszuschließen.

Die Besprechungsteilnehmer beschließen, den Begriff "Ohne" im maschinellen DEÜV-Meldeverfahren zuzulassen, wenn er mit der Ergänzung "Ohne Kreis Bentheim" übermittelt wird. Bei dieser Vorgehensweise kann man davon ausgehen, dass keine fiktive Angabe erfolgt ist.

Es erfolgt eine Änderung des gemeinsamen Kernprüfprüfgramms dahingehend, dass die Angabe "Ohne Kreis Bentheim" im gemeinsamen Kernprüfprogramm nicht abgewiesen wird. Der Einsatz des geänderten gemeinsamen Kernprüfprogramms wird zum 1.6.2003 terminiert.


Besprechung der Spitzenverbände der Krankenkassen, des VDR, der BfA und der BA zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 5./6.3.2003