Erstattungen
Erstattung von Beiträgen
Zuständige Einzugsstelle nach § 28h Abs. 2 SGB IV bei erstmaliger versicherungsrechtlicher Beurteilung für zurückliegende Zeiten
Erstattung von zu Unrecht entrichteten Beiträgen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung; hier: Beginn der Verjährung

Ausgabe 01./02.2012
mit dem Titelthema:
"Demenz"
Positionen
- » vdek-Positionen zu Patientenrechten
- » Stellungnahme zum GKV-Versorgungs-strukturgesetz
- » vdek-Resolution zum demografischen Wandel




