Übertragung von Arbeitsstunden
Übertragung der im Ausland erarbeiteten Mehrarbeitsstunden in ein deutsches Arbeitsverhältnis beim gleichen Konzernunternehmen unter Berücksichtigung des § 23b SGB IV
Unter dem Begriff des Wertguthabens im Sinne des § 23b SGB IV sind alle im Rahmen der vertraglich vereinbarten flexiblen Arbeitszeitregelungen erzielten Guthaben zu verstehen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Guthaben als Geldguthaben oder Zeitguthaben geführt werden. Als Wertguthaben im sozialversicherungsrechtlichen Sinne gelten alle aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung angesparten Arbeitsentgelte nach § 14 SGB IV sowie alle Arbeitszeiten, denen Arbeitsentgelt nach § 14 SGB IV zugrunde liegt.
Aus der Praxis sind Fälle bekannt geworden, in denen aufgrund von Beschäftigungen bei einem Konzernunternehmen im Ausland Mehrarbeitsstunden (über 250 Stunden) erarbeitet worden sind und diese Mehrarbeitsstunden bei Aufnahme einer Beschäftigung bei einem deutschen Konzernunternehmen vom Arbeitgeber in Deutschland anerkannt und in ein Wertguthabenkonto eingestellt werden; die Voraussetzungen des § 4 SGB IV liegen nicht vor. Hierzu ist die Frage gestellt worden, von welchem Zeitraum an in diesen Fällen SV-Luft zu bilden ist.
Nach Auffassung der Besprechungsteilnehmer stellt die im Ausland erarbeitete und vom deutschen Arbeitgeber anerkannte Mehrarbeit Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB IV dar. Werden diese Mehrarbeitsstunden in ein Wertguthabenkonto eingebracht und übersteigen diese von Beginn an die 250-Stunden-Grenze des § 23b Abs. 2 Satz 8 SGB IV, sind vom Beschäftigungsbeginn an in Deutschland die besonderen Aufzeichnungspflichten einschließlich der daneben zu führenden SV-Luft nach § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 BVV zu berücksichtigen.
Besprechung der Spitzenverbände der Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 11.7.2007

Ausgabe 3./4.2012
mit dem Titelthema:
"100 Jahre vdek"
Positionen
- » vdek-Positionen zu Patientenrechten
- » Stellungnahme zum GKV-Versorgungs-strukturgesetz
- » vdek-Resolution zum demografischen Wandel




