Änderungen

Änderungen im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zum 1.1.2008

Mit dem Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 19.12.2007 (BGBl. I S. 3024) sieht der Gesetzgeber eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen vor, die Auswirkungen auf das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht in der Sozialversicherung haben. Insbesondere im Verfahrensrecht sollen Abläufe den betrieblichen Erfordernissen angepasst werden, um für Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger Vereinfachungen zu bewirken.

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Anmerkung: 

Der Feststellungsbogen dient der versicherungsrechtlichen Beurteilung eines Beschäftigungsverhältnisses zwischen Angehörigen im Rahmen eines Anfrageverfahrens gemäß § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV.