AAG
Aufwendungsausgleichsgesetz - AAG
Am 1.1.2006 ist das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung(Aufwendungsausgleichsgesetz - AAG) in Kraft getreten. Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben die sich aus dem Aufwendungsausgleichsgesetz ergebenden Auswirkungen beraten und in dem nachstehenden Rundschreiben zusammengefasst.
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Haben Sie noch Fragen?
Antworten auf Ihre Fragen finden Sie in den speziell aufbereiteten Besprechungsergebnisse der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung.

Ausgabe 01./02.2012
mit dem Titelthema:
"Demenz"
Positionen
- » vdek-Positionen zu Patientenrechten
- » Stellungnahme zum GKV-Versorgungs-strukturgesetz
- » vdek-Resolution zum demografischen Wandel




