AAG

Aufwendungsausgleichsgesetz - AAG

Am 1.1.2006 ist das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung(Aufwendungsausgleichsgesetz - AAG) in Kraft getreten. Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben die sich aus dem Aufwendungsausgleichsgesetz ergebenden Auswirkungen beraten und in dem nachstehenden Rundschreiben zusammengefasst.

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Antworten auf Ihre Fragen finden Sie in den speziell aufbereiteten Besprechungsergebnisse der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung.