Aus- und Einstrahlung

Richtlinien zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Arbeitnehmern bei Ausstrahlung (§ 4 SGB IV) und Einstrahlung (§ 5 SGB IV)

Die §§ 4 bis 6 SGB IV beinhalten Regelungen über die versicherungsrechtliche Beurteilung von Arbeitnehmern bei Ausstrahlung und Einstrahlung. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen im über- und zwischenstaatlichen Recht ihre Richtlinien zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Arbeitnehmern bei Ausstrahlung (§ 4 SGB IV) und Einstrahlung (§ 5 SGB IV) überarbeitet und neu herausgegeben.

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Richtlinien vom 23.4.2007 (PDF)