Betriebliche Altersversorge

Beitragsrechtliche Beurteilung von Beiträgen und Zuwendungen zum Aufbau betrieblicher Altersversorgung

Der Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung ist nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz – BetrAVG) durch kapitalgedeckte oder umlagefinanzierte Altersversorgungssysteme in verschiedenen Durchführungswegen möglich. Dabei ist zwischen arbeitgeber-, arbeitnehmer- und mischfinanzierter betrieblicher Altersversorgung zu unterscheiden.

Die Spitzenverbände der Krankenkassen, der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Bundesagentur für Arbeit haben zu den sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenden Auswirkungen auf die beitragsrechtliche Beurteilung der Beiträge und Zuwendungen zum Aufbau betrieblicher Altersversorgung unter dem Datum vom 25.9.2008 ein gemeinsames Rundschreiben veröffentlicht, das für Zeiten vom 1.1.2007 Anwendung findet.

Download

Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenorganisationen vom 25.9.2008 (PDF)


Für Entgeltumwandlungen vom 1.1.2005 an  bis 31.12.2006 gelten die Ausführungen im Gemeinsamen Rundschreiben vom 21.12.2004.

Download

Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenorganaisationen vom 21.12.2004 (PDF) 


Für Entgeltumwandlungen bis zum 31.12.2004 wird auf das Gemeinsame Rundschreiben der Spitzenorganisationen vom 18.12.2002 verwiesen.

Download

Gemeinsame Rundschreiben der Spitzenorganisationen vom 18.12.2002 (PDF)

 


Haben Sie noch Fragen?

Antworten auf Ihre Fragen finden Sie in den speziell aufbereiteten Besprechungsergebnisse der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung.