Moderne Dienstleistungen
Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht nach dem Ersten und Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
Mit dem Ersten und Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2002 (BGBl I Seite 4607 und Seite 4621) wurden zum einen die Regelungen zur versicherungs- und beitragsrechtlichen Beurteilung geringfügiger Beschäftigungen neu gefasst und die Bestimmungen über die Beitragsberechnung in der Gleitzone. Zum anderen sind auch versicherungs- und beitragsrechtliche Vorschriften geschaffen bzw. geändert worden, die die neuen arbeitsmarktpolitischen Instrumente des Arbeitsförderungsrechts begleiten oder Vereinfachungen im Sozialversicherungsrecht schaffen sollen, um die Arbeitgeber zu entlasten. Dazu gehören insbesondere:
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die Befreiung vom Arbeitgeberbeitragsanteil in der Arbeitslosenversicherung bei Einstellung eines älteren Arbeitslosen;
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die Einführung des Zuflussprinzips bei Zahlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt;
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die ergänzende Definition des Begriffs einmalig gezahltes Arbeitsentgelt zur Beibehaltung der bisherigen Abrechnungspraxis;
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die Bestimmungen über die Zahlung von Existenzgründungszuschüssen (Stichwort "Ich-AG", "Familien-AG") und deren sozialversicherungsrechtliche Flankierung;
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die Regelungen über die Entgeltsicherung;
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der Verzicht auf die Hinterlegung des Sozialversicherungsausweises;
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der Wegfall der Kontrollmeldung durch den Entleiher;
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der Wegfall der Summenabstimmung;
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die Einführung des obligatorischen maschinellen Meldeverfahrens zum 1.1.2006.
Die sich insoweit ergebenden Auswirkungen haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung in einem Rundschreiben vom 26.3.2003 zusammengefasst.
Download
Rundschreiben vom 26.3.2003 (PDF)
Die weiteren Auswirkungen des Ersten und Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt auf das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung in den folgenden Rundschreiben dargestellt:
Links
- Gemeinsame Verlautbarung zum Haushaltsscheckverfahren vom 17.2.2003
- Geringfügigkeits-Richtlinien vom 25.2.2003
- Gemeinsames Rundschreiben vom 25.2.2003 über die versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Auswirkungen auf Beschäftigungsverhältnisse in der Gleitzone.
- Gemeinsames Rundschreiben vom 26.3.2003 zu den Auswirkungen auf die bisherigen Regelungen des Gesetzes zur Förderung der Selbständigkeit zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht unter Berücksichtigung der Änderungen aufgrund des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt.

Ausgabe 3./4.2012
mit dem Titelthema:
"100 Jahre vdek"
Positionen
- » vdek-Positionen zu Patientenrechten
- » Stellungnahme zum GKV-Versorgungs-strukturgesetz
- » vdek-Resolution zum demografischen Wandel




