BEM
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Um frühzeitig möglichen Gefährdungen des Arbeitsverhältnisses aus gesundheitlichen Gründen begegnen zu können, wird der Arbeitgeber im § 84 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, gemeinsam mit anderen Beteiligten zu klären, welche Leistungen und Hilfen zur Unterstützung des Arbeitnehmers erforderlich sind, um die Arbeitsunfähigkeit möglichst schnell zu überwinden und den Arbeitsplatz bzw. das Beschäftigungsverhältnis zu erhalten (betriebliches Eingliederungsmanagement).
Die Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, die Bundesagentur für Arbeit und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen haben einen Handlungsleitfaden "Hilfestellung für Unternehmen zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (§ 84 Abs. 2 SGB IX)" erarbeitet. Dieser soll allen Arbeitgebern/Arbeitgeberinnen in Deutschland Hilfestellung zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements geben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es ein vorgefertigtes, gleichsam für alle Arbeitgeber verbindliches Vorgehenskonzept nicht geben kann, sondern möglichst betriebsbezogene Lösungen gesucht werden müssen.
Download
Hilfestellung für Unternehmen zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (PDF)

Ausgabe 01./02.2012
mit dem Titelthema:
"Demenz"
Positionen
- » vdek-Positionen zu Patientenrechten
- » Stellungnahme zum GKV-Versorgungs-strukturgesetz
- » vdek-Resolution zum demografischen Wandel




