Insolvenz
Insolvenzgeldumlage
hier: Einzug ab 1.1.2009
Durch die Neuregelung des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes (UVMG) vom 30.10.2008 wird der Einzug der Insolvenzgeldumlage ab 1.1.2009 von den Unfallversicherungsträgern auf die Krankenkassen und auf die Minijob-Zentrale übertragen. Die Umlage wird nach einem Prozentsatz des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts (Umlagesatz) erhoben und zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag eingezogen.
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben zur Erhebung und zum Einzug der Insolvenzgeldumlage ab 1.1.2009 eine Gemeinsame Verlautbarung vom 25.9.2008 herausgegeben.
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Ausgabe 01./02.2012
mit dem Titelthema:
"Demenz"
Positionen
- » vdek-Positionen zu Patientenrechten
- » Stellungnahme zum GKV-Versorgungs-strukturgesetz
- » vdek-Resolution zum demografischen Wandel




