Krankengeld

Wählbare gesetzliche Krankengeldansprüche für Selbständige sowie für unständig und kurzzeitig Beschäftigte

Seit dem 1.8.2009 können hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen sowie Beschäftigten, die bei Arbeitsunfähigkeit nicht für mindestens sechs Wochen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts haben (unständig und „kurzzeitig“ Beschäftigte), einen gesetzlichen Krankengeldanspruch wählen.

Die Versicherten sind an ihre Wahlerklärung mindestens drei Jahre gebunden. Die Wirkung der Wahlerklärung endet jedoch vorher, wenn das Mitglied nicht mehr zu dem wahlberechtigten Personenkreis gehört.

Die versicherungs- und beitragsrechtlichen Auswirkungen dieser Neuregelung wurden in einem Besprechungsergebnis des GKV-Spitzenverbandes und der Krankenkassenverbände vom 26.8.2009 zusammengefasst.

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Besprechungsergebnis vom 26.08.2009 (PDF)

 

Die leistungsrechtlichen Auswirkungen wurden in einem Gemeinsamen Rundschreiben vom 25.8.2009 dargestellt.

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Gemeinsamen Rundschreiben vom 25.8.2009 (PDF)