Kurzarbeitergeld
Saison-Kurzarbeitergeld
Durch das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung vom 24.4.2006, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze vom 2.12.2006, wurden die Vorschriften über das Kurzarbeitergeld erweitert. Arbeitnehmer in Betrieben des Bauhauptgewerbes, des Dachdeckerhandwerks, des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus sowie des Gerüstbaugewerbes können bei Arbeitsausfällen aus witterungsbedingten und wirtschaftlichen Gründen in der Schlechtwetterzeit Saison-Kurzarbeitergeld erhalten.
Die Einführung des Saison-Kurzarbeitergeldes ab der Schlechtwetterzeit 2006/2007 soll den jährlich wiederkehrenden Anstieg der Arbeitslosigkeit in den Wintermonaten bekämpfen. Das bisherige System der Winterbauförderung in der Bauwirtschaft wird fortentwickelt und für weitere Branchen mit saisonbedingtem Arbeitsausfall vom 1.12.2008 an geöffnet. Damit soll die ganzjährige Beschäftigung gefördert werden.
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben am 11. Juli 2007 eine gemeinsame Verlautbarung zu den versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Auswirkungen des Saison-Kurzarbeitergeldes herausgegeben.
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Ausgabe 01./02.2012
mit dem Titelthema:
"Demenz"
Positionen
- » vdek-Positionen zu Patientenrechten
- » Stellungnahme zum GKV-Versorgungs-strukturgesetz
- » vdek-Resolution zum demografischen Wandel




