Selbständigkeit

Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit

Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht unter Berücksichtigung der Änderungen aufgrund des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

Durch das Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit vom 20.12.1999 wurden - rückwirkend zum 1.1.1999 - die mit dem Gesetz zur "Scheinselbständigkeit" eingeführten Regelungen zur genaueren Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit erstmals geändert. Damit sollte vor allem klargestellt werden, dass die Neuregelungen nicht dazu führen sollten, aus Selbständigen Arbeitnehmern zu machen. Jedoch sollten Arbeitnehmer, die nur zum Schein als Selbständige auftreten, in der Sozialversicherung als Arbeitnehmer angesehen werden. Diejenigen aber, die tatsächlich selbständig sind, sollten auch weiterhin selbständig bleiben. In diesem Zusammenhang wurde insbesondere das Anfrageverfahren zur Statusklärung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eingeführt.

Mit Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003 ist im Zuge der Neuregelung der leistungsrechtlichen Bindung der Bundesagentur für Arbeit (§ 336 SGB III) das Statusfeststellungsverfahren erweitert worden, so dass sich die Notwendigkeit ergeben hatte, das bisherige gemeinsame Rundschreiben zu aktualisieren.

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben daher das gemeinsame Rundschreiben zu dem Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit überarbeitet und unter dem Datum vom 5.7.2005 neu veröffentlicht.

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Anlagen zum Rundschreiben:

  • Anlage 1 (PDF)
    Abgrenzungskatalog für im Bereich Theater, Orchester, Rundfunk- und Fernsehanbieter, Film- und Fernsehproduktionen künstlerisch und publizistisch tätige Personen
  • Anlage 2 (PDF)
    Versicherungsrechtliche Beurteilung von Handelsvertretern
  • Anlage 3 (PDF)
    Versicherungsrechtliche Beurteilung von Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH
    Anhang 1 zu Anlage 3 (PDF)
    Entscheidungshilfe zur versicherungsrechtlichen Beurteilung
    Anhang 2 zu Anlage 3 (PDF)
    Rechtsprechungsübersicht
  • Anlage 4 (PDF)
    Katalog bestimmter Berufsgruppen zur Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit sowie  zur Bestimmung der Merkmale typischen unternehmerischen Handelns
  • Anlage 5 (PDF)
    Erläuterungen zur Anlage 5 (PDF)
    Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status

Haben Sie noch Fragen?

Antworten auf Ihre Fragen finden Sie in den speziell aufbereiteten Besprechungsergebnissen der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung.