Unständig Beschäftigte

Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der unständig Beschäftigten

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben unter dem Datum vom 22.6.2006 ein gemeinsames Rundschreiben zum "Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der unständig Beschäftigten" herausgegeben. Es ersetzt das bisherige gemeinsame Rundschreiben vom 31.5.2000.

Das Rundschreiben erläutert die Bestimmungen im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Sozialversicherung, die für Arbeitnehmer gelten, die berufsmäßig unständige Beschäftigungen ausüben. Außerdem werden im Rundschreiben die Unterschiede zur Behandlung von Dauerbeschäftigungen einerseits und regelmäßig wiederkehrenden Beschäftigungen andererseits dargestellt.

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Gemeinsames Rundschreiben vom 22.6.2006 (PDF)