Unständig Beschäftigte
Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der unständig Beschäftigten
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben unter dem Datum vom 22.6.2006 ein gemeinsames Rundschreiben zum "Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der unständig Beschäftigten" herausgegeben. Es ersetzt das bisherige gemeinsame Rundschreiben vom 31.5.2000.
Das Rundschreiben erläutert die Bestimmungen im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Sozialversicherung, die für Arbeitnehmer gelten, die berufsmäßig unständige Beschäftigungen ausüben. Außerdem werden im Rundschreiben die Unterschiede zur Behandlung von Dauerbeschäftigungen einerseits und regelmäßig wiederkehrenden Beschäftigungen andererseits dargestellt.
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Ausgabe 01./02.2012
mit dem Titelthema:
"Demenz"
Positionen
- » vdek-Positionen zu Patientenrechten
- » Stellungnahme zum GKV-Versorgungs-strukturgesetz
- » vdek-Resolution zum demografischen Wandel




