Zuschläge

Beitragsrechtliche Behandlung von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschlägen ab 1.7.2006

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit waren für Arbeitnehmer bislang beitragsfrei, soweit sie lohnsteuerfrei waren. Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2006 vom 29.6.2006 wurde die Beitragsfreiheit dieser Zuschläge mit Wirkung vom 1.7.2006 eingeschränkt. Seither sind diese Zuschläge nicht mehr beitragsfrei, soweit das Arbeitsentgelt, auf dem sie berechnet werden, mehr als 25 EUR für jede Stunde beträgt.

Die sich auf die Beitragspflicht von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschlägen ergebenden Auswirkungen haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung in der gemeinsamen Verlautbarung vom 22.6.2006 dargestellt.

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Beitragsrechtliche Behandlung von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschlägen ab 1.7.2006 (PDF)


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Antworten auf Ihre Fragen finden Sie in den speziell aufbereiteten Besprechungsergebnissen der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung.