Positionen der Ersatzkassen zur zukünftigen Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung
Berlin, 24.11.2010 – 1995 wurde die soziale Pflegeversicherung als „fünfte Säule“ der sozialen Sicherung eingeführt. Sie wurde so angelegt, dass sie im ambulanten (häuslichen) Bereich ergänzende Leistungen zur pflegerischen Versorgung und bei stationärer Pflege entlastende finanzielle Hilfen zur Verfügung stellt. Die Pflegeversicherung finanziert inzwischen Leistungen für rund 2,4 Millionen Menschen und hat damit maßgeblich zur Verbesserung der Pflegesituation von pflegebedürftigen Menschen und zur Absicherung im Pflegefall beigetragen.Zudem hat sie zu einer erheblichen Entlastung der kommunalen Haushalte durch Reduzierung der Sozialhilfeansprüche geführt.
Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wurden Leistungsverbesserungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (zum Beispiel demenzielle Erkrankungen) und die Dynamisierung von Pflegeleistungen umgesetzt. Dies wird von den Ersatzkassen ausdrücklich begrüßt. Sie befürworten ebenso den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und das geplante neue Begutachtungsinstrument. Damit wird die soziale Pflegeversicherung sachgerecht weiter entwickelt, um den sich wandelnden Bedürfnissen zu Pflegender Rechnung zu tragen. Diese Anpassungen sind Teil des „Leistungsversprechens“ der Pflegeversicherung.
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Links
- April 2012: "Ein erster Schritt, aber nicht der große Wurf". Beitrag zum Pflegeneuausrichtungsgesetz
- 13.02.2012: Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung
- Statement von Thomas Ballast zu den Plänen der Koalitionsrunde zur Pflegereform vom 7.11.2011
- Pressemitteilung: Vorschläge von Jens Spahn zur Reform der Pflege gehen in die richtige Richtung, vom16.9.2011
- Pressemitteilung zum Positionspapier vom 24.11.2010

Ausgabe 3./4.2012
mit dem Titelthema:
"100 Jahre vdek"
Positionen
- » vdek-Positionen zu Patientenrechten
- » Stellungnahme zum GKV-Versorgungs-strukturgesetz
- » vdek-Resolution zum demografischen Wandel





