vdek-Positionspapier: Ärztliche Versorgung flexibel gestalten
Berlin, 18.5.2011 – Die Zahl der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte stieg von 1993 bis 2009 von 104.556 auf 137.416 bzw. um 31,2 Pro-zent. In 89 Prozent aller Planungsbereiche herrscht ein Überangebot an Ärzten. Die 1993 modifizierte Bedarfsplanung hat dies nicht verhindern können. Trotz der Möglichkeit, Planungsbereiche zu sperren, wurde für immer mehr Landkreise und Städte Überversorgung festgestellt. Im Er-gebnis hat sich eine nahezu flächendeckende Überversorgungssituation zementiert. Das auch, weil die Bedarfsplanung keine Instrumente für den Abbau von Überversorgung vorsieht. Im Focus der Versorgungssteue-rung muss deshalb der Abbau der Überversorgung stehen.
Dennoch fehlen heute vereinzelt Hausärzte; vornehmlich in ländlichen Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte und in strukturschwachen Räumen. Versorgungsmängel sind zu erwarten, wenn frei werdende Arztsitze nicht wieder besetzt werden können. Mit einem Fortschreiten der Versorgungsmängel verschlechtern sich die Chancen ländlicher, strukturschwacher Regionen weiter.
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Aus dem Inhalt:
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Der Bevölkerungsrückgang in einzelnen Regionen, die Infrastruktur und Lebensqualität von Kreisen und Städten, nicht zuletzt auch das Potential an privat Krankenversicherten und die Wiederverkaufsmöglichkeit des Praxissitzes sorgen dafür, dass - solange Niederlassungsmöglichkeiten in attraktiveren Regionen bestehen - diese auch bevorzugt angesteuert werden. Deshalb kann eine modifizierte Versorgungsplanung allenfalls ein Beitrag zur langfristigen Sicherung der ärztlichen Versorgung sein. Kommunen, Kreise und Länder, aber auch Kassenärztliche Vereinigun-gen und Krankenhausträger bleiben weiterhin in der Pflicht, die Lebens- und Arbeitsbedingungen für Ärzte so zu gestalten, dass auch eine Tätigkeit im ländlichen Raum eine attraktive Berufsperspektive für Medizinerinnen und Mediziner darstellen kann. Ihr Wirken muss eingebunden sein in einen bundesweiten Rahmen, der gewährleistet, dass nach einheitlichen Kriterien und Regelungen verfahren wird.
Über eine Strukturdiskussion allein aber lassen sich konkrete Versorgungsprobleme nicht unmittelbar lösen. Es bedarf geeigneter Instrumente, die tauglich sind, Überversorgung zu korrigieren und im Einsatz in strukturschwachen und ländlichen Gebieten helfen, dass keine Versorgungsmängel entstehen oder beseitigt werden können. Deshalb ist das Augenmerk auch auf die instrumentelle Seite dieser Diskussion zu legen.
Links
- Stellungnahme zum Entwurf des GKV-VStG vom 13.10.2011
- Kurzstellungnahme zum Referentenentwurf des GKV-VStG vom 24./21.06.2011

Ausgabe 3./4.2012
mit dem Titelthema:
"100 Jahre vdek"
Positionen
- » vdek-Positionen zu Patientenrechten
- » Stellungnahme zum GKV-Versorgungs-strukturgesetz
- » vdek-Resolution zum demografischen Wandel





