Stellungnahme des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Krankenhaushygiene und zur Änderung weiterer Gesetze (Krankenhaushygienegesetz - KraHyG)

Berlin, 28.2.2011 - Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit der Vorlage eines Referenten-entwurfs zu einem Krankenhaus-Hygienegesetz (Bearbeitungsstand: 10.2.2011; 16.23 Uhr) eine Gesetzesvorlage erarbeitet, mit der der Gesetzge-ber verstärkt krankenhaushygienische Erfordernisse und Kontrollmaßnahmen durchsetzen möchte. Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) sollen die Länder zum Erlass von Krankenhaushygieneverordnungen verpflichtet werden, die alle rele-vanten Einrichtungen erfassen.

Beim Robert Koch-Institut in Berlin soll eine Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) Empfehlungen zur Verbesserung der Hygiene erarbeiten. Eine neue Kommission Antiinfektive Resistenzlage und Therapie (ART) soll insbesondere Grundsätze für Diagnostik und Therapie von resistenten Krankheitserregern entwickeln. Die Empfehlungen beider Kommissionen sollen künftig als Standard gelten, den die Leiter von medizinischen Einrichtungen sicherzustellen haben.

Der Gemeinsame Bundesausschuss wird verpflichtet, in den Richtlinien zur Qualitätssicherung geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene auf-zuzeigen und Indikatoren zur Messung der Hygienequalität zu bestimmen. Die Ergebnisse sollen Eingang in die Qualitätsberichte der Krankenhäuser finden, die überdies künftig jährlich erscheinen sollen. In der ambulanten vertragsärzt-lichen Versorgung soll die Therapie von MRSA-infizierten Patienten (MRSA = Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus) sowie die Untersuchung von Ri-sikopatienten über neue Gebührenpositionen abrechenbar werden; zunächst befristet auf zwei Jahre. Die Regierung erhofft sich von einer erfolgreichen Um-setzung ihrer Maßnahmen mittelbar auch eine Reduzierung der MRSA-Besiedelung in Alten- und Pflegeheimen.

Im Rahmen des Krankenhaus-Hygienegesetzes werden eine Reihe weiterer Re-gelungstatbestände aufgegriffen. So enthält der Entwurf des Artikelgesetzes auch Regelungsvorschläge zur Einrichtung von Schiedsstellen zur Vergütung von stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, zur Einrichtung eines privaten Prüfdienstes von Pflegeeinrichtungen sowie zur Streichung der im SGB IV vorgesehenen Einrichtung von Weiterleitungsstellen.

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Stellungnahme vom 28.2.2011 zum Krankenhaushygienegesetz - KraHyG