Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz - GKV-VSG)

Berlin, 24.6.2011 – Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VSG – verfolgt die Politik grundsätzlich die richtigen Ziele. Es ist sinnvoll, die ärztliche Versorgung flexibler zu gestalten. Eine sektorübergreifende Bestandsaufnahme ist überfällig und kann helfen, die Versorgungsrealitäten künftig besser abzubilden. Leider bleibt der Gesetzentwurf an vielen Stellen unscharf. Insgesamt wird stark auf finanzielle Anreize gesetzt, um eine vermeintliche Unterversorgung mit Ärzten abzuwenden. Auf die massiv bestehenden Überversorgungsprobleme findet der Gesetzentwurf keine Antworten. Eine grundsätzliche "Schieflage" ist auch insofern zu konstatieren, als durch die geplanten Regelungen wichtige Instrumente zur Sicherung einer wirtschaftlichen Versorgung geschwächt werden.

Den Bundesländern werden weitgehende Rechte bei der Versorgungsgestaltung eingeräumt. In der Umsetzung muss sich zeigen, ob die Bundesländer mit ihrer gewachsenen Kompetenz auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten verantwortlich umgehen. Andernfalls drohen erhebliche Risiken für die Finanzierung der GKV.

Die vorgesehenen neuen Satzungs- und Ermessensleistungen sollen zwar die Gestaltungsmöglichkeiten der Krankenkassen erweitern, leisten aber keinen Beitrag für einen funktionalen Wettbewerb um bessere Versorgungslösungen. Es wird lediglich ein Preiswettbewerb – auf Basis von Zusatzbeiträgen – befördert, der letztendlich die Versicherten belastet.

Der Entwurf enthält darüber hinaus kritische Regelungen zur Neustrukturierung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die in die Autonomie der Gemeinsamen Selbstverwaltung eingreifen und die Arbeit dieses wichtigen Gremiums im Zweifel schwächen werden.

Daneben enthält der Entwurf auch sachferne Bestimmungen – so zum Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG). Hiermit sollen die Ausgleichsverfahren für Arbeitgeberaufwendungen bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei Mutterschaft zentralisiert werden. Dies schafft unnötige bürokratische Mehraufwände.

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Stellungnahme vom 24.6.2011 zum Versorgungsstrukturgesetz GKV-VSG

Stellungnahme vom 21.6.2011 zum Versorgungsstrukturgesetz GKV-VSG

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