Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungsgesetz – PNG) anlässlich der Fachanhörung des Bundesministeriums für Gesundheit am 13.02.2012 in Berlin.
Berlin, 10.2.2012 – Mit dem vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung sollen die Leistungen für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, wie zum Beispiel Demenzkranke, ab 1. Januar 2013 aufgestockt werden. Dies ist zu begrüßen. Allerdings kann dies nur ein erster Schritt sein. Für Demenzkranke und ihre Angehörigen ist eine zeitnahe Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs dringend erforderlich, um ihnen angemessene Leistungen zur Verfügung stellen zu können. Die Grundlage ist bereits mit dem vorliegenden Beiratsbericht seit Mitte 2009 geschaffen. Nun gilt es, die gewonnenen Erkenntnisse einzuflechten und somit für ein solides und anwendungsgerechtes Begutachtungsinstrument zu sorgen. Insofern ist es wichtig, jetzt eine verbindliche Vorgehensweise zu vereinbaren, wie der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff umgesetzt werden soll. Leider lässt der Referentenentwurf hier jegliche Rahmensetzung, insbesondere einen Zeit- und Finanzrahmen vermissen.
Auch wäre eine angemessene Dynamisierung, um der Entwertung der Leistungen entgegen zu wirken, notwendig. Hier sieht der Entwurf bisher nichts vor.
Der vdek geht davon aus, dass die, durch die Beitragssatzerhöhung ab 1. Januar 2013 von 0,1 Beitragssatzpunkten, zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen, um die mit dem vorgelegten Referentenentwurf angestrebten Leistungsverbesserungen zu finanzieren. Laut Referentenentwurf reichen die Mittel bis Anfang 2015. Somit droht 2015 eine Unterfinanzierung. Das bedeutet, dass spätestens 2014 neue Maßnahmen notwendig werden, um eine langfristige und nachhaltige Finanzierung zu sichern. Derzeit sehen die Ersatzkassen keinerlei Spielraum für weitergehende in die Zukunft reichende Maßnahmen, wie zum Beispiel die Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.
Der Referentenentwurf sieht keine verpflichtende private Pflegezusatzversicherung vor. Damit bleibt es bei einer solidarischen und paritätischen Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung. Dies begrüßt der vdek ausdrücklich.
Ebenfalls positiv bewertet der vdek, dass finanzielle Verschiebebahnhöfe die zur Belastung der gesetzlichen Krankenversicherung und zur Entlastung der Pflegeversicherung führen, wie sie im Vorfeld diskutiert wurden, nicht realisiert werden.
Im Folgenden werden die grundsätzlichen Positionen der Ersatzkassen zu dem geplanten Pflege-Neuausrichtungsgesetz dargestellt. Des Weiteren wird auf zahlreiche Einzelregelungen des Gesetzentwurfs eingegangen.
Links
- April 2012: "Ein erster Schritt, aber nicht der große Wurf". Beitrag zum Pflegeneuausrichtungsgesetz
- Positionen der Ersatzkasse zur zukünftigen Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung (mit weiterführenden Links)
Download
Stellungnahme vom 10.2.2012 zum Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PDF)

Ausgabe 3./4.2012
mit dem Titelthema:
"100 Jahre vdek"
Positionen
- » vdek-Positionen zu Patientenrechten
- » Stellungnahme zum GKV-Versorgungs-strukturgesetz
- » vdek-Resolution zum demografischen Wandel




