Bezugsgrößen 2011

 

Auf die Bezugsgröße beziehen sich wichtige Grenzwerte in der Sozialversicherung. In der Krankenversicherung sind dies zum Beispiel die Einkommensgrenze für die Familienversicherung oder Bemessungsgrundlage für den Mindestbeitrag freiwillig Versicherter. Die Bezugsgröße entspricht dem Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag (§ 18 SGB IV).

 

Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung

2011 Monat Jahr
Bund 2.555 EUR 30.660 EUR

Gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung

2011 Monat Jahr
West 2.555 EUR 30.660 EUR
Ost 2.240 EUR 26.880 EUR