Wann ändert sich der allgemeine Beitragssatz?
Im so genannten Schätzerkreis – ein beim Bundesversicherungsamt (BVA) angesiedeltes Gremium aus Experten des BVA,
des Bundesgesundheitsministeriums und der Krankenkassen – wird die Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der
gesetzlichen Krankenversicherung des laufenden Jahres bewertet und auf dieser Grundlage eine Prognose über den nötigen
Beitragsbedarf des jeweiligen Folgejahres getroffen. Der Schätzerkreis legt der Bundesregierung auf dieser Basis eine
Empfehlung für die Höhe des allgemeinen Beitragssatzes vor und unterstützt damit die Bundesregierung bei der
Entscheidung über die Höhe des einheitlichen Beitragssatzes. Festgelegt wird der Beitragssatz letztendlich dann von der
Bundesregierung durch eine Rechtsverordnung. Der allgemeine Beitragssatz bleibt solange auf gleicher Höhe, bis er die
Ausgaben der Kassen nicht mehr zu 95 Prozent deckt, erst dann wird er angepasst.