Im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde es angekündigt: Spätestens mit Inkrafttreten des Gesundheitsfonds sollte
eine Regelung zur Insolvenzfähigkeit aller Kassen gefunden werden. Ziel sollte es sein, einheitliche Vorgaben für alle
Kassen im Falle einer Insolvenz zu schaffen. Die Länder sollten aus der Haftung für die landesunmittelbaren Kassen
genommen werden. Gleiches Recht für alle Kassen im Wettbewerb, dieses Ziel wird von den Ersatzkassen, die als
bundesunmittelbare Kassen schon immer insolvenzfähig waren, unterstützt. Doch der nun vorgelegte Referentenentwurf
eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der GKV - kurz GKV-OrgWG - greift massiv in den
Wettbewerb der Kassen ein und wird von den Ersatzkassen daher in dieser Form nachhaltig abgelehnt. Dies gilt
insbesondere für die Generalvollmachten, die der Spitzenverband Bund erhalten soll. Dieser muss in seiner Satzung
Bestimmungen zur Gewährung kassenarteninterner und -übergreifender finanzieller Hilfen vorsehen, die zur Behebung einer
besonderen Notlage oder zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit einer Krankenkasse bzw. zur Ermöglichung einer Fusion
erforderlich sind. Auf dieser Basis kann allein der Spitzenverband Bund auf Antrag einer Kasse ohne Beteiligung anderer
Kassenarten über die Gewährung von finanziellen Hilfen entscheiden. Für die untereinander im Wettbewerb stehenden
Krankenkassen ist diese Regelung völlig inakzeptabel, denn sie geht von dem Grundgedanken aus, dass ein im Wettbewerb
stehendes Unternehmen finanzielle Hilfen für die Erhaltung eines Mitbewerbers vorsieht.
Damit aber nicht genug: Die Machtfülle des Spitzenverbandes kann bis zur Zwangsfusion von Krankenkassen reichen. Allein
ein Vorstandsbeschluss des Spitzenverbandes Bund soll ausreichen, um eine leistungsunfähige Krankenkasse mit einer
fusionswilligen Kasse zu vereinigen. Dem voraus gehen sollen umfassende und sehr frühe Meldepflichten der Krankenkasse
gegenüber dem Spitzenverband Bund, wenn diese unterjährig einen Ausgabenüberhang verzeichnet, was durchaus eine übliche
Situation ist und keineswegs als ein Indiz für eine Insolvenzbedrohung zu werten ist. Man kann sich vorstellen, was ein
Insolvenzgerücht für die betroffene Kasse im Wettbewerb bedeutet!
Ein derartig massiver Eingriff in die Wettbewerbsposition einzelner Krankenkassen ist mit der wettbewerbsneutralen
Rolle des Spitzenverbandes Bund völlig unvereinbar. Erfreulicherweise hat dies - ebenso wie die Spitzenverbände der
Krankenkassen - auch der Spitzenverband Bund in einem Schreiben an die Bundesgesundheitsministerin und an die
Gesundheitspolitiker der Fraktionen zum Ausdruck gebracht. Der Spitzenverband Bund darf nicht zu einer
Regulierungsbehörde mutieren. Genau dies würde aber passieren, wenn der Referentenentwurf umgesetzt wird. Mehr noch:
Viele Passagen weisen Tendenzen von Vereinheitlichung und Verstaatlichung auf, angefangen bei den Zwangsfusionen bis
hin zu den vorgesehenen Maßnahmen zur Sozialisierung von finanziellen (Alt)lasten durch die kassenartenübergreifende
Letzthaftung. Statt den Gedanken der freiwilligen finanziellen Hilfen der selbst organisierten Haftungsverbünde
weiterzuentwickeln, sollen nun alle Krankenkassen im Endeffekt für die Schulden, Pensionsverpflichtungen und
Versäumnisse einzelner Mitbewerber in die Pflicht genommen werden.
Wie auch das GKV-WSG zeichnet sich auch das geplante Insolvenzgesetz durch widersprüchliche Regelungen aus. Einerseits
werden die Kassen durch den Gesundheitsfonds, Zusatzbeitrag etc. einem harten Wettbewerb ausgesetzt, andererseits wird
massiv und zentralistisch in den Wettbewerb eingegriffen und der Aufgabenkatalog des Spitzenverbandes Bund damit
deutlich überschritten. Ein so verstandener Wettbewerb ist zum Scheitern verurteilt.
Die Ersatzkasse 05/2008