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Geplantes Insolvenzgesetz: Massiver Einriff in den Wettbewerb

Im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde es angekündigt: Spätestens mit Inkrafttreten des Gesundheitsfonds sollte eine Regelung zur Insolvenzfähigkeit aller Kassen gefunden werden. Ziel sollte es sein, einheitliche Vorgaben für alle Kassen im Falle einer Insolvenz zu schaffen. Die Länder sollten aus der Haftung für die landesunmittelbaren Kassen genommen werden. Gleiches Recht für alle Kassen im Wettbewerb, dieses Ziel wird von den Ersatzkassen, die als bundesunmittelbare Kassen schon immer insolvenzfähig waren, unterstützt. Doch der nun vorgelegte Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der GKV - kurz GKV-OrgWG - greift massiv in den Wettbewerb der Kassen ein und wird von den Ersatzkassen daher in dieser Form nachhaltig abgelehnt. Dies gilt insbesondere für die Generalvollmachten, die der Spitzenverband Bund erhalten soll. Dieser muss in seiner Satzung Bestimmungen zur Gewährung kassenarteninterner und -übergreifender finanzieller Hilfen vorsehen, die zur Behebung einer besonderen Notlage oder zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit einer Krankenkasse bzw. zur Ermöglichung einer Fusion erforderlich sind. Auf dieser Basis kann allein der Spitzenverband Bund auf Antrag einer Kasse ohne Beteiligung anderer Kassenarten über die Gewährung von finanziellen Hilfen entscheiden. Für die untereinander im Wettbewerb stehenden Krankenkassen ist diese Regelung völlig inakzeptabel, denn sie geht von dem Grundgedanken aus, dass ein im Wettbewerb stehendes Unternehmen finanzielle Hilfen für die Erhaltung eines Mitbewerbers vorsieht.

Damit aber nicht genug: Die Machtfülle des Spitzenverbandes kann bis zur Zwangsfusion von Krankenkassen reichen. Allein ein Vorstandsbeschluss des Spitzenverbandes Bund soll ausreichen, um eine leistungsunfähige Krankenkasse mit einer fusionswilligen Kasse zu vereinigen. Dem voraus gehen sollen umfassende und sehr frühe Meldepflichten der Krankenkasse gegenüber dem Spitzenverband Bund, wenn diese unterjährig einen Ausgabenüberhang verzeichnet, was durchaus eine übliche Situation ist und keineswegs als ein Indiz für eine Insolvenzbedrohung zu werten ist. Man kann sich vorstellen, was ein Insolvenzgerücht für die betroffene Kasse im Wettbewerb bedeutet!

Ein derartig massiver Eingriff in die Wettbewerbsposition einzelner Krankenkassen ist mit der wettbewerbsneutralen Rolle des Spitzenverbandes Bund völlig unvereinbar. Erfreulicherweise hat dies - ebenso wie die Spitzenverbände der Krankenkassen - auch der Spitzenverband Bund in einem Schreiben an die Bundesgesundheitsministerin und an die Gesundheitspolitiker der Fraktionen zum Ausdruck gebracht. Der Spitzenverband Bund darf nicht zu einer Regulierungsbehörde mutieren. Genau dies würde aber passieren, wenn der Referentenentwurf umgesetzt wird. Mehr noch: Viele Passagen weisen Tendenzen von Vereinheitlichung und Verstaatlichung auf, angefangen bei den Zwangsfusionen bis hin zu den vorgesehenen Maßnahmen zur Sozialisierung von finanziellen (Alt)lasten durch die kassenartenübergreifende Letzthaftung. Statt den Gedanken der freiwilligen finanziellen Hilfen der selbst organisierten Haftungsverbünde weiterzuentwickeln, sollen nun alle Krankenkassen im Endeffekt für die Schulden, Pensionsverpflichtungen und Versäumnisse einzelner Mitbewerber in die Pflicht genommen werden.

Wie auch das GKV-WSG zeichnet sich auch das geplante Insolvenzgesetz durch widersprüchliche Regelungen aus. Einerseits werden die Kassen durch den Gesundheitsfonds, Zusatzbeitrag etc. einem harten Wettbewerb ausgesetzt, andererseits wird massiv und zentralistisch in den Wettbewerb eingegriffen und der Aufgabenkatalog des Spitzenverbandes Bund damit deutlich überschritten. Ein so verstandener Wettbewerb ist zum Scheitern verurteilt.


Die Ersatzkasse 05/2008