Thomas Ballast
Vorstandsvorsitzender des vdek
Der Gesundheitsfonds ist zum 1.1.2009 gestartet. Die Krankenkassen erhalten zur Deckung ihrer Ausgaben Zuweisungen, die
sich an GKV-weiten Durchschnittsausgaben orientieren und nach den Regeln des morbiditätsorientierten
Risikostrukturausgleiches (Morbi-RSA) errechnen. Ein stimmiges Finanzkonzept mit fairen Wettbewerbsbedingungen in der
GKV kann es jedoch nur geben, wenn für alle Krankenkassen im Hinblick auf die Leistungsausgaben einheitliche
Rahmenbedingungen gelten, gemäß dem Prinzip "gleiches Geld für gleiche Leistung". Zugleich müssen die
Kriterien, nach denen die Zuweisungen für Leistungsausgaben berechnet werden, den Faktoren entsprechen, die für die
Entstehung der Leistungsausgaben verantwortlich sind.
Seit langem liegen - historisch bedingt - die Punktwerte für die Vergütung der zahnärztlichen Leistungen bei den
Ersatzkassen höher als bei den anderen Kassenarten. Dem Bestreben der Ersatzkassen, im Rahmen von Vertragsverhandlungen
ein einheitliches Punktwertniveau zu realisieren, stehen die gesetzlichen Rahmenbedingungen entgegen. Die Politik hat
es trotz zahlreicher Interventionen der Ersatzkassen in den verschiedenen Gesetzgebungsverfahren seit dem
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz versäumt, durch Vereinheitlichung der Punktwerte für gleiche Startchancen der
Krankenkassen zu sorgen. Die Versicherten der Ersatzkassen werden jährlich mit aktuell etwa 170 Mio. Euro belastet.
Diese Belastung wiegt unter den Bedingungen des Gesundheitsfonds doppelt schwer, weil den Krankenkassen zur Deckung von
Mehrausgaben nur die Erhebung eines Zusatzbeitrags bleibt. 170 Mio. Euro entsprechen einem Zusatzbeitrag von fast 1
Euro pro Ersatzkassenmitglied und Monat.
Dieser gravierende Nachteil für die Ersatzkassen wird durch Fehlzuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für Zahnarztkosten
weiter verschärft. Denn die Ausgaben für zahnärztliche Behandlung - immerhin etwa 11 Mrd. Euro - wurden bei der
Ermittlung der Sockelbeträge nach Alter und Geschlecht sowie der Zuschläge für Erwerbsminderung und für die
ausgewählten Morbiditätsgruppen nicht korrekt berücksichtigt. Die Ursache ist simpel: Für den Zahnarztbereich konnten
von den Krankenkassen im Rahmen der RSA-Meldungen keine versichertenbezogenen Daten an das Bundesversicherungsamt (BVA)
übermittelt werden, weil den Krankenkassen von den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen - zumindest bis 2008 - keine
versichertenbezogenen Abrechnungsdaten zur Verfügung gestellt werden mussten (auch in Zukunft ist dies nur für einen
Teil der Ausgabenarten vorgesehen). Daher war es nicht möglich, diesen Ausgabenanteil gemäß der statistischen
Zusammenhänge sachgerecht einzurechnen. Praktisch wird dadurch fälschlicherweise unterstellt, dass auch die
Zahnarztausgaben durch die allgemeine Morbidität des Morbi-RSA-Modells bedingt sind.
Zahnarztkosten stehen - für jeden leicht nachvollziehbar - mit den meisten im Morbi-RSA betrachteten Krankheiten jedoch
in keinem Zusammenhang. Sie fallen darüber hinaus vornehmlich in mittleren, nicht in den höheren Lebensjahren an. Das
heißt, die Zahnarztkosten werden fälschlicherweise in zu hohem Maße alten und chronisch kranken Versicherten
zugerechnet. Entsprechend fehlen Zuweisungen in den jüngeren, de facto kostenintensiveren Altersgruppen. Durch diese
Vorgehensweise werden bei den Zahnarztausgaben 11 Mrd. Euro nach sachlich falschen Kriterien verteilt. Fehlallokationen
in einer Größenordnung, die auch nur vorübergehend nicht hingenommen werden können. Systematisch benachteiligt werden
Krankenkassen mit einem jüngeren Klientel, darunter auch die Ersatzkassen. Für sie entstehen weitere Belastungen von
etwa 1,50 Euro pro Mitglied und Monat im Ersatzkassendurchschnitt. Einzelne Krankenkassen trifft dieser Fehler in der
Größenordnung von 5 Euro und mehr pro Mitglied und Monat.
Wenn auch das BVA argumentiert, dass das Problem in den Berechnungen zum Jahresausgleich 2009 behoben sein wird, so
entsteht doch für die betroffenen Kassen für einen Zeitraum von fast 2 Jahren ein erhebliches finanzielles Problem, das
im schlimmsten Fall gerade in der Startphase des Gesundheitsfonds zu nicht mehr umkehrbaren finanziellen Notlagen
führen kann. Um nachhaltige und unumkehrbare Fehlentwicklungen zu vermeiden, fordert der vdek die Politik und das BVA
daher auf, kurzfristig bei der nächsten Anpassung des Abschlagsverfahrens im Frühjahr 2009 und bereits im 1.
Zwischenausgleich auch rückwirkend für die ersten Monate Zahnarztausgaben gesondert zu behandeln und durch separat
ermittelte Zuweisungen nach Alter und Geschlecht zu decken. Ein Vorbild für ein solches Verfahren gibt es bereits: Beim
Krankengeld wird dieser Weg vom BVA richtigerweise beschritten.
Die Ersatzkasse 01/2009