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Gesundheitsfonds verschärft Fehlverteilung bei Zahnarztkosten

Thomas Ballast
Vorstandsvorsitzender des vdek

Der Gesundheitsfonds ist zum 1.1.2009 gestartet. Die Krankenkassen erhalten zur Deckung ihrer Ausgaben Zuweisungen, die sich an GKV-weiten Durchschnittsausgaben orientieren und nach den Regeln des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleiches (Morbi-RSA) errechnen. Ein stimmiges Finanzkonzept mit fairen Wettbewerbsbedingungen in der GKV kann es jedoch nur geben, wenn für alle Krankenkassen im Hinblick auf die Leistungsausgaben einheitliche Rahmenbedingungen gelten, gemäß dem Prinzip "gleiches Geld für gleiche Leistung". Zugleich müssen die Kriterien, nach denen die Zuweisungen für Leistungsausgaben berechnet werden, den Faktoren entsprechen, die für die Entstehung der Leistungsausgaben verantwortlich sind.

Seit langem liegen - historisch bedingt - die Punktwerte für die Vergütung der zahnärztlichen Leistungen bei den Ersatzkassen höher als bei den anderen Kassenarten. Dem Bestreben der Ersatzkassen, im Rahmen von Vertragsverhandlungen ein einheitliches Punktwertniveau zu realisieren, stehen die gesetzlichen Rahmenbedingungen entgegen. Die Politik hat es trotz zahlreicher Interventionen der Ersatzkassen in den verschiedenen Gesetzgebungsverfahren seit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz versäumt, durch Vereinheitlichung der Punktwerte für gleiche Startchancen der Krankenkassen zu sorgen. Die Versicherten der Ersatzkassen werden jährlich mit aktuell etwa 170 Mio. Euro belastet. Diese Belastung wiegt unter den Bedingungen des Gesundheitsfonds doppelt schwer, weil den Krankenkassen zur Deckung von Mehrausgaben nur die Erhebung eines Zusatzbeitrags bleibt. 170 Mio. Euro entsprechen einem Zusatzbeitrag von fast 1 Euro pro Ersatzkassenmitglied und Monat.

Dieser gravierende Nachteil für die Ersatzkassen wird durch Fehlzuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für Zahnarztkosten weiter verschärft. Denn die Ausgaben für zahnärztliche Behandlung - immerhin etwa 11 Mrd. Euro - wurden bei der Ermittlung der Sockelbeträge nach Alter und Geschlecht sowie der Zuschläge für Erwerbsminderung und für die ausgewählten Morbiditätsgruppen nicht korrekt berücksichtigt. Die Ursache ist simpel: Für den Zahnarztbereich konnten von den Krankenkassen im Rahmen der RSA-Meldungen keine versichertenbezogenen Daten an das Bundesversicherungsamt (BVA) übermittelt werden, weil den Krankenkassen von den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen - zumindest bis 2008 - keine versichertenbezogenen Abrechnungsdaten zur Verfügung gestellt werden mussten (auch in Zukunft ist dies nur für einen Teil der Ausgabenarten vorgesehen). Daher war es nicht möglich, diesen Ausgabenanteil gemäß der statistischen Zusammenhänge sachgerecht einzurechnen. Praktisch wird dadurch fälschlicherweise unterstellt, dass auch die Zahnarztausgaben durch die allgemeine Morbidität des Morbi-RSA-Modells bedingt sind.

Zahnarztkosten stehen - für jeden leicht nachvollziehbar - mit den meisten im Morbi-RSA betrachteten Krankheiten jedoch in keinem Zusammenhang. Sie fallen darüber hinaus vornehmlich in mittleren, nicht in den höheren Lebensjahren an. Das heißt, die Zahnarztkosten werden fälschlicherweise in zu hohem Maße alten und chronisch kranken Versicherten zugerechnet. Entsprechend fehlen Zuweisungen in den jüngeren, de facto kostenintensiveren Altersgruppen. Durch diese Vorgehensweise werden bei den Zahnarztausgaben 11 Mrd. Euro nach sachlich falschen Kriterien verteilt. Fehlallokationen in einer Größenordnung, die auch nur vorübergehend nicht hingenommen werden können. Systematisch benachteiligt werden Krankenkassen mit einem jüngeren Klientel, darunter auch die Ersatzkassen. Für sie entstehen weitere Belastungen von etwa 1,50 Euro pro Mitglied und Monat im Ersatzkassendurchschnitt. Einzelne Krankenkassen trifft dieser Fehler in der Größenordnung von 5 Euro und mehr pro Mitglied und Monat.

Wenn auch das BVA argumentiert, dass das Problem in den Berechnungen zum Jahresausgleich 2009 behoben sein wird, so entsteht doch für die betroffenen Kassen für einen Zeitraum von fast 2 Jahren ein erhebliches finanzielles Problem, das im schlimmsten Fall gerade in der Startphase des Gesundheitsfonds zu nicht mehr umkehrbaren finanziellen Notlagen führen kann. Um nachhaltige und unumkehrbare Fehlentwicklungen zu vermeiden, fordert der vdek die Politik und das BVA daher auf, kurzfristig bei der nächsten Anpassung des Abschlagsverfahrens im Frühjahr 2009 und bereits im 1. Zwischenausgleich auch rückwirkend für die ersten Monate Zahnarztausgaben gesondert zu behandeln und durch separat ermittelte Zuweisungen nach Alter und Geschlecht zu decken. Ein Vorbild für ein solches Verfahren gibt es bereits: Beim Krankengeld wird dieser Weg vom BVA richtigerweise beschritten.


Die Ersatzkasse 01/2009