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Der Apothekenabschlag - ein Danaer-Geschenk der Politik?

Birger Rostalski
Referatsleiter Arzneimittel beim vdek

 

Spätestens mit dem kurz vor Weihnachten verbreiteten Beschluss der Schiedsstelle nach § 129 SGB V, den Apothekenabschlag rückwirkend ab dem 1. Januar 2009 von ursprünglich 2,30 Euro auf nunmehr 1,75 Euro abzusenken, war klar, dass hier ein Politikum ersten Ranges geschaffen wird.

 

In einem sozialpolitischen Umfeld, in dem das zuständige Bundesministerium für Gesundheit gerade beginnt, aus seiner Bundestagswahlstarre zu erwachen, die durch den Gesundheitsfonds bedingten Finanzprobleme offensichtlich werden und erste gesetzliche Krankenkassen Zusatzbeiträge verkünden, ist die Botschaft einer Nachzahlung von rund 330 Millionen Euro für einen nicht gerade darbenden Berufsstand - wie dem der Apotheker - eine Information, die die Gemüter auf unterschiedliche Weise erregt.

 

Dabei ist das, was passiert ist, bereits seit Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbstärkungsgesetzes im April 2007 absehbar gewesen. Nicht, weil die gesetzliche Regelung als solche so klar formuliert wäre, sondern weil sie eine frappierende Ähnlichkeit zu einer Vorgängerregelung hat, die bereits 2004 zwischen den damaligen alten Spitzenverbänden und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) zu eskalieren drohte. Nur auf Anweisung der damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt konnte sie entschärft werden, mit der Folge, dass die Verhandlungsregelung umgehend aus dem Gesetz gestrichen und durch eine Festsetzung per Rechtsverordnung abgelöst wurde.

 

Welcher Teufel die Gesundheitspolitiker wenige Jahre später geritten hat, eine so klar gescheiterte gesetzliche Regelung mit leichten Modifikationen erneut ins Gesetz zu hieven, erschließt sich nicht wirklich. Es erscheint ohnehin widersinnig, den vom Gesetzgeber gewollten Unterschied bei der Vergütung von Arzneimitteln durch privat- bzw. gesetzlich Versicherte zur Verhandlungsmasse zwischen Rabattempfänger (Kassen) und Rabattgeber (öffentliche Apotheken) zu machen. Da konnte letztlich auch eine Schiedsstelle nur scheitern - denn beide Parteien hatten das Thema Apothekenabschlag bereits mit einer nahezu unüberwindlichen Hürde politischer Festlegungen befrachtet.

 

Stand für die gesetzliche Krankenversicherung primär die Furcht vor drohenden Zusatzbeiträgen im Vordergrund, sahen sich die DAV-Funktionäre in der Notwendigkeit, den Frust ihrer Basis - aufgrund der Umsetzungsprobleme mit den Rabattverträgen - wenigstens finanziell erträglich zu gestalten. Dementsprechend weit lagen auch die Ursprungsforderungen auseinander, sie umspannten den gesamten Abschlagsbetrag in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro jährlich.

 

In dieser Gemengelage blieb der Kassenseite keine andere Möglichkeit, als den Schiedsstellenspruch zu beklagen, der eine Ausgleichszahlung für Aufwände im Zuge der Rabattverträge bejaht und im Hinblick auf Sach- und Personalkostensteigerungen dem Selbstkostendeckungsprinzip huldigt. Diese Vorgehensweise bedeutet aufgrund der gesetzlich angeordneten jährlichen Neuverhandlung, dass zumindest mittelfristig der Apothekenabschlag zum Auslaufmodell würde.

 

Letztlich ist die Politik gefragt, hier für (neue) klare Verhältnisse zu sorgen und die bestehende Regelung umgehend  durch eine Verordnungslösung zu ersetzen. Der Apothekenabschlag war von Beginn an Bestandteil eines in der Arzneimittelpreisverordnung festgelegten Vergütungsmodells und sollte künftig dort im Gesamtpaket bewertet und gegebenenfalls angepasst werden.

 

Die jetzige Situation ist Gift für die Beziehung zweier zum Wohle der Patienten aufeinander angewiesener Vertragspartner. Dies beweist einmal mehr der jüngste Diffamierungsversuch der Apothekerseite im Hinblick auf eine angebliche Verheimlichung der Einnahmen der Kassen aus besagten Rabattverträgen.


Die Ersatzkasse - 02/2010