Organe und Aufgaben der Selbstverwaltung

Die Versicherten wählen alle sechs Jahre durch die Sozialwahl ihre Vertreter in den Verwaltungsrat ihrer Krankenkasse. Die letzte Sozialwahl fand im Jahr 2011 statt. Die nächsten Sozialwahlen werden für das Jahr 2017 vorbereitet. 

In der Selbstverwaltung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) bildet die Mitgliederversammlung das wichtigste Organ. Sie besteht beim vdek derzeit aus 34 Mitgliedern, die von den Verwaltungsräten der Mitgliedskassen entsendet werden. 

Während die Verwaltungsräte der Ersatzkassen früher zu 100% durch Versichertenvertreter besetzt waren, sind durch kassenartenübergreifende Fusionen seit 2008 Ersatzkassen entstanden, die ihre Verwaltungsräte paritätisch mit Versichertenvertretern und Vertretern der Arbeitgeber besetzen. Das gilt für die TK, die KKH-Allianz und die hkk. Durch die paritätische Besetzung einzelner Verwaltungsräte sind auch in der Mitgliederversammlung des vdek seit deren Konstituierung am 4. November 2011 Arbeitgeber vertreten. 

Die Mitgliederversammlung wählt den Verbandsvorsitzenden, sowie die stellvertretenden Verbandsvorsitzenden. Im vdek ist Christian Zahn Verbandsvorsitzender. Stellvertretende Vorsitzende sind Dieter F. Märtens, Holger Langkutsch und Hans-Jürgen Schnurr.

Die Mitgliederversammlung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat unter anderem folgende Aufgaben:

  • Beschlussfassungen über Grundsätze der Verbands-, Sozial- und Vertragspolitik
  • Wahl und Überwachung des Vorstands
  • Feststellung des Haushaltsplanes und Erteilung der Entlastung des Vorstands

Die Amtsdauer der Mitgliedsversammlung des vdek ist mit sechs Jahren die gleiche wie bei den Selbstverwaltungsorganen der Ersatzkassen.