Häufig gestellte Fragen zur Selbstverwaltung

Was ist Selbstverwaltung?

Was ist die ehrenamtliche Selbstverwaltung?

Wer wählt die ehrenamtliche Selbstverwaltung?

Was ist die gemeinsame Selbstverwaltung der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser?

Was ist die Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser?

Was ist die Sozialwahl?

 

Was ist Selbstverwaltung?

Die Selbstverwaltung ist tragendes Prinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Das heißt, die Versicherten entscheiden selbst durch ihre in die Verwaltungsräte der Kassen gewählten Vertreter über wesentliche Belange der Krankenversicherung mit. 

Während die Verwaltungsräte der Ersatzkassen früher zu 100% durch Versichertenvertreter besetzt waren, sind durch kassenartenübergreifende Fusionen seit 2008 Ersatzkassen entstanden, die ihre Verwaltungsräte paritätisch mit Versichertenvertretern und Vertretern der Arbeitgeber besetzen. Das gilt für die TK, die KKH-Allianz und die hkk. Durch die paritätische Besetzung einzelner Verwaltungsräte sind auch in der Mitgliederversammlung des vdek seit deren Konstituierung am 4. November 2011 Arbeitgeber vertreten. 

Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung zeichnet sich vor allem aus durch Staatsferne, Beteiligung der Betroffenen, Eigenverantwortung, Solidarität und Demokratie.

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Was ist die ehrenamtliche Selbstverwaltung?

Mit ehrenamtlicher Selbstverwaltung sind die ehrenamtlichen Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber gemeint, die durch die Sozialwahlen demokratisch legitimiert wurden. D. h., hier wirken die Betroffenen selbst bei der Erledigung der Aufgaben der Sozialversicherungsträger mit und entscheiden auf diese Weise auch über wesentliche Belange der gesetzlichen Krankenversicherung.

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Wer wählt die ehrenamtliche Selbstverwaltung?

Anders als bei allen anderen gesetzlichen Krankenkassen haben bei den Ersatzkassen in der Vergangenheit  ausschließlich die Versicherten ihre Vertreter in die Verwaltungsräte ihrer Krankenkasse gewählt. Seit 2008 ändert sich dieses Bild. Gesetzlich sind nun kassenartenübergreifende Fusionen möglich. Wenn eine Ersatzkasse mit einer Kasse einer anderen Kassenart fusioniert wird der Verwaltungsrat der neuen Kasse durch Vertreter sowohl der Versicherten als auch der Arbeitgeber besetzt.

Die Wahl der Vertreter geschieht in den Sozialwahlen, die alle sechs Jahre – das nächste Mal im Jahr 2017 - bei den Sozialversicherungsträgern stattfinden, d.h. in der Rentenversicherung, der Krankenversicherung und der Unfallversicherung. Die Sozialwahl ist eine Listenwahl: Auf dem Wahlzettel stehen keine Personen, sondern Namen der Organisationen, die Kandidaten in die Selbstverwaltungsgremien entsenden wollen. Zur Wahl stehen zum Beispiel Gewerkschaften oder andere selbstständige Arbeitnehmergruppen mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung und deren Verbände.

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Was ist die Gemeinsame Selbstverwaltung der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser

Die gemeinsame Selbstverwaltung umfasst sämtliche Beziehungen zwischen Krankenkassen einerseits und von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern andererseits. Hier wird gemeinsam in der Regel durch Verträge die medizinische Versorgung organisiert. Oberstes Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung ist der Gemeinsame Bundesausschuss. Hier wird z. B. über die Zulassung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden entschieden und Richtlinien beschlossen, in denen einzelne Leistungen konkretisiert werden.

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Was ist die Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser?

Oberstes Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern ist der Gemeinsame Bundesausschuss. Hier wird z.B. über die Zulassung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden entschieden und Richtlinien beschlossen, in denen einzelne Leistungen dahingehend konkretisiert werden, ob sie ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und somit zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Grundlage für die Arbeit des G-BA ist das Sozialgesetzbuch V (SGB V).

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Informationen zur Sozialwahl

Die Sozialwahl bildet das demokratische legitimierte Fundament der Selbstverwaltung. Fragen und Antworten rund um die Sozialwahl finden sich unter:

www.sozialwahl.de

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